Beitragvon Addi » 04.01.2021, 17:56
Nun, in der Regel ist es so, dass einzelne Objekte, soweit diese separat im Grundbuch, Wohnungs-oder Teileigentumsgrundbuch „gebucht“ sind, einzeln zu versteigern sind. Dies spricht auch dafür, dass die Wohnungen einzeln bewertet worden sind.
Da aber bei Objekten dieser Art, bei denen ein Schuldner auch gleichzeitig Eigentümer sämtlicher Wohnungen ist, oftmals die Gläubigerbank ein Hauptdarlehen für sämtliche Wohnungen gewährt hat, ist es auch meistens im Interesse dieser Gläubigerbank, dass alle Wohnungen einer WEG- Anlage im Wege des „Gesamtausgebotes“ versteigert werden. Vor allem dann, wenn ein Bietinteressent bereit ist sämtliche Wohnungen im Paket zu ersteigern....
Aber es ist genauso gut möglich, dass die Versteigerung der Wohnungen im Einzelnen einen höheren Erlös für die Bank und zur Entschuldung des Eigentümers beiträgt, so dass auch die andere Variante der „Einzelausgebote“ neben dem „Gesamtausgebot“ möglich ist....
Am einfachsten ist es immer, bei der/m zuständigen Rechtspfleger/in des Amtsgerichtes nachzufragen, ob insoweit schon verlässliche Aussagen gemacht werden können.
Auch besteht parallel die Möglichkeit, bei der betreibende Gläubigerin nachzufragen ob der Erwerb einer einzelnen Wohnung möglich ist....