Hallo,
ich bin Anfänger und ich hoffe es hilft dir mir jemand...ich habe mich durchs Internet gewüllt aber eine befriedigende sichere Antwort nicht gefunden.
...ich bin an einem Reihenendhaus interessiert, im Gutachten steht bei Grundstück, Art des Eigentums: Miteigentum zu je 1/2 was bedeutet das genau? Gehört das Grundstück mit dem Reihenhaus noch jemandem anderes und es sind doch mehrere Reihenhäuser nebeneinander nicht nur 2? Zugang zu meinem Teil habe nur ich? Aber das Haus gehört dann mir alleine oder wie?
Danke schon mal im Vorraus!
Hilfe. Reihenhaus, Grundstück Miteigentum zu je 1/2?
Moderator: Alfred_Hilbert
Hilfe. Reihenhaus, Grundstück Miteigentum zu je 1/2?
Zuletzt geändert von Danielml am 22.10.2015, 06:11, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Hilfe. Reihenhaus, Grundstück Miteigentum zu je 1/2?
.....
Keine Sorge !
Diese offizielle Bezeichnung aus dem Grundbuch bedeutet lediglich, dass diese Immobilie (Reihenhaus) zwei Eigentümer hat, vermutlich wie üblich Ehegatten zu je 1/2 Anteil.
Versteigert wird aber das gesamte Eigentum an dem Reihenhaus und nicht nur hälftig.......
Keine Sorge !
Diese offizielle Bezeichnung aus dem Grundbuch bedeutet lediglich, dass diese Immobilie (Reihenhaus) zwei Eigentümer hat, vermutlich wie üblich Ehegatten zu je 1/2 Anteil.
Versteigert wird aber das gesamte Eigentum an dem Reihenhaus und nicht nur hälftig.......
Re: Hilfe. Reihenhaus, Grundstück Miteigentum zu je 1/2?
Hallo,
wenn nun das Miteigentum hälftig eingetragen ist und man annimmt, dass die Eigentümer ehemalige Eheleute sind, die in Gütergemeinschaft stehen oder standen, liegt dann eine Bruchteilsgemeinschaft vor oder ist das Gesamthandseigentum?
Wie verhält sich dann eine auf beide eingetragene Eigentümergrundschuld?
Haften beide gesamtschuldnerisch oder zu je halben Anteilen?
Dürfen auf die hälftigen Anteile der Eigentümergrundschuld eine Fremdgrundschuld eingetragen werden?
Viele Grüße
Saba
wenn nun das Miteigentum hälftig eingetragen ist und man annimmt, dass die Eigentümer ehemalige Eheleute sind, die in Gütergemeinschaft stehen oder standen, liegt dann eine Bruchteilsgemeinschaft vor oder ist das Gesamthandseigentum?
Wie verhält sich dann eine auf beide eingetragene Eigentümergrundschuld?
Haften beide gesamtschuldnerisch oder zu je halben Anteilen?
Dürfen auf die hälftigen Anteile der Eigentümergrundschuld eine Fremdgrundschuld eingetragen werden?
Viele Grüße
Saba
Re: Hilfe. Reihenhaus, Grundstück Miteigentum zu je 1/2?
wenn nun das Miteigentum hälftig eingetragen ist und man annimmt, dass die Eigentümer ehemalige Eheleute sind, die in Gütergemeinschaft stehen oder standen, liegt dann eine Bruchteilsgemeinschaft vor oder ist das Gesamthandseigentum?
Die Antwort haben sie sich im Grunde selbst gegeben. Sind Eigentümer zu jeweiligen Bruchteilen eingetragen (z.B. Zu je 1/2 oder zu 1/3 und zu 2/3....ist es eine teilbare Bruchteilsgemeinschaft.
Anders ist es zumeist nur bei Erbengemeinschaften, wo dann zB A,B und C zu 1/2 in Erbengemeinschaft eingetragen sind und A separat zusätzlich zu 1/2.
Wie verhält sich dann eine auf beide eingetragene Eigentümergrundschuld?
Haften beide gesamtschuldnerisch oder zu je halben Anteilen?
Bei einer EGS ist diese ja auf den Namen der Eigentümer eingetragen als sogenannte offene EGS. Ob und inwieweit diese ein Darlehen absichert oder nur ein Platzhalter im Grundbuch darstellt müsste ergründet werden.
Grundsätzlich haften bei einer Fremdgrundschuld, eingetragen auf den jeweiligen beiden Miteigentumsanteilen der Eheleute, beide gesamtschuldnerisch gegenüber dem Darlehensgeber (Der Bank). Im Innenverhältnis jeweils jeder zu 1/2, jedoch mit Ausgleichsansprüchen untereinander, wenn der eine Miteigentümer mehr geleistet (gezahlt hat) gegenüber dem anderen.
Dürfen auf die hälftigen Anteile der Eigentümergrundschuld eine Fremdgrundschuld eingetragen werden[/i
Grundsätzlich „ ja“.
Die Gesamteigentümergrundschuld müsste dafür zunächst auf den jeweiligen 1/2 Miteigentumsanteil aufgeteilt werden, was im Grundbuch eingetragen werden kann, um dann hälftig in eine Fremdgrundschuld umgewandelt werden zu können. Jedoch müssten meines Erachtens beide Miteigentümer mitwirken, was nach einer Trennung/Scheidung oftmals schwierig zu realisieren ist....
Die Antwort haben sie sich im Grunde selbst gegeben. Sind Eigentümer zu jeweiligen Bruchteilen eingetragen (z.B. Zu je 1/2 oder zu 1/3 und zu 2/3....ist es eine teilbare Bruchteilsgemeinschaft.
Anders ist es zumeist nur bei Erbengemeinschaften, wo dann zB A,B und C zu 1/2 in Erbengemeinschaft eingetragen sind und A separat zusätzlich zu 1/2.
Wie verhält sich dann eine auf beide eingetragene Eigentümergrundschuld?
Haften beide gesamtschuldnerisch oder zu je halben Anteilen?
Bei einer EGS ist diese ja auf den Namen der Eigentümer eingetragen als sogenannte offene EGS. Ob und inwieweit diese ein Darlehen absichert oder nur ein Platzhalter im Grundbuch darstellt müsste ergründet werden.
Grundsätzlich haften bei einer Fremdgrundschuld, eingetragen auf den jeweiligen beiden Miteigentumsanteilen der Eheleute, beide gesamtschuldnerisch gegenüber dem Darlehensgeber (Der Bank). Im Innenverhältnis jeweils jeder zu 1/2, jedoch mit Ausgleichsansprüchen untereinander, wenn der eine Miteigentümer mehr geleistet (gezahlt hat) gegenüber dem anderen.
Dürfen auf die hälftigen Anteile der Eigentümergrundschuld eine Fremdgrundschuld eingetragen werden[/i
Grundsätzlich „ ja“.
Die Gesamteigentümergrundschuld müsste dafür zunächst auf den jeweiligen 1/2 Miteigentumsanteil aufgeteilt werden, was im Grundbuch eingetragen werden kann, um dann hälftig in eine Fremdgrundschuld umgewandelt werden zu können. Jedoch müssten meines Erachtens beide Miteigentümer mitwirken, was nach einer Trennung/Scheidung oftmals schwierig zu realisieren ist....
Re: Hilfe. Reihenhaus, Grundstück Miteigentum zu je 1/2?
Lieber Addi,
danke für Deinen schnellen Antworten.
In unserem Fall (Zugewinngemeinschaft) ist die Grundschuld komplett getilgt worden. Die Bank hat am 01.06.2017 auf ihr Recht verzichtet und am 04.01.2018 wurde (ohne die Löschungsbewilligung von mir) die Grundschuld in eine Eigentümergrundschuld zu je 1/2 umgewandelt. Ich selbst habe keine Einverständniserklärung darüber gegeben und habe nun das Dilemma, dass mein Exmann auf seinen 1/2 Teil der Grundschuld viele Fremdgrundschulden eingetragen hat.
Die Umwandlung von der Grundschuld in eine Eigentümergrundschuld wurde am selben Tag eingetragen wie die Fremdgrundschulden meines Exmannes auf seinem Anteil. Kann er dies veranlasst haben? Ist dies rechtens?
Liebe Grüße
Saba
danke für Deinen schnellen Antworten.
In unserem Fall (Zugewinngemeinschaft) ist die Grundschuld komplett getilgt worden. Die Bank hat am 01.06.2017 auf ihr Recht verzichtet und am 04.01.2018 wurde (ohne die Löschungsbewilligung von mir) die Grundschuld in eine Eigentümergrundschuld zu je 1/2 umgewandelt. Ich selbst habe keine Einverständniserklärung darüber gegeben und habe nun das Dilemma, dass mein Exmann auf seinen 1/2 Teil der Grundschuld viele Fremdgrundschulden eingetragen hat.
Die Umwandlung von der Grundschuld in eine Eigentümergrundschuld wurde am selben Tag eingetragen wie die Fremdgrundschulden meines Exmannes auf seinem Anteil. Kann er dies veranlasst haben? Ist dies rechtens?
Liebe Grüße
Saba
Re: Hilfe. Reihenhaus, Grundstück Miteigentum zu je 1/2?
...
Über den hälftigen Anteil der eigenen EGS kann der Inhaber selbst verfügen. Dies wird Ihr Ex Mann auch so gewollt und veranlasst haben. Er wird seinen Anteil an eine Gläubigerbank abgetreten haben, um zum einen Geld zu erhalten oder falls es „ nicht definierbare Gläubiger“ sind einen Weg zu finden die Versteigerung zu erschweren oder gar zu verhindern.
Sie sollten sich bei dem Vollstreckungsgericht einen Termin mit dem zuständigen Rechtspfleger/in vereinbaren, um den Fall zu besprechen.
Wird es zu schwer und kompliziert bitte einen Fachanwalt für Zwangsvollstreckung konsultieren ( nicht Ihren Scheidungsanwalt), weil hier Spezialkenntnisse erforderlich sind..
Über den hälftigen Anteil der eigenen EGS kann der Inhaber selbst verfügen. Dies wird Ihr Ex Mann auch so gewollt und veranlasst haben. Er wird seinen Anteil an eine Gläubigerbank abgetreten haben, um zum einen Geld zu erhalten oder falls es „ nicht definierbare Gläubiger“ sind einen Weg zu finden die Versteigerung zu erschweren oder gar zu verhindern.
Sie sollten sich bei dem Vollstreckungsgericht einen Termin mit dem zuständigen Rechtspfleger/in vereinbaren, um den Fall zu besprechen.
Wird es zu schwer und kompliziert bitte einen Fachanwalt für Zwangsvollstreckung konsultieren ( nicht Ihren Scheidungsanwalt), weil hier Spezialkenntnisse erforderlich sind..