Hallo !
Ich int. mich für ein land und forstgrundstück.Ursprünglich war ein Gartenbaubetrieb drauf.
Gebäude nicht "erhaltenswert"
Wert ca 20000 € Entsorgungskosten laut Gutachter 50000€
Verkehrswert 1 € gerechnet also auch Startgebot.
Es geht auf die auf dem Grundstück befindlichen Güter deren Herkunft ungewiss bzw nur über ( Zulassungstelle) zu ermitteln wäre .
Nun hier meine Fragen!!
Geht alles an mich über wenn niemand vorher Einspruch erhebt ?
Wie wären die Gegnstände zu behandeln?( Blumen,Gartendeko,Überseecontainer,Schrott,usw)
Wie sieht es aus mit den abgestellten Wohnwagen und Bauwagen?Sind das dann meine?
Gibt es evtl Fristen nach der Versteigerung in denen eine Müllentsorgung statt gefunden haben muss bzw eine zeitliche Begrenzung oder für eine wieder dem Landschaftsplan gerechten Nutzung ?
Ich will dort Bäume pflanzen für die Eigennutzung.( Aussenbereich)
Hoffe auf gute verständliche Antworten
Danke Euch schon mal im Vorraus
Eigentumsrechte
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Eigentumsrechte
Aus der Zwangsversteigerung können Sie keine Rechte herleiten, weil Sie nicht durch Zuschlag erworben haben.
Wenn zum Zeitpunkt der Vermietung der Garage Zwangsverwaltung vorlag, ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, wenn der Eigentümer diesen geschlossen hat. Ansonsten können Sie den Mietvertrag über die Garage doch kündigen. Die strengeren Vorschriften für Wohnraum gelten hier nicht.
Wenn zum Zeitpunkt der Vermietung der Garage Zwangsverwaltung vorlag, ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen, wenn der Eigentümer diesen geschlossen hat. Ansonsten können Sie den Mietvertrag über die Garage doch kündigen. Die strengeren Vorschriften für Wohnraum gelten hier nicht.
Scarlett
Re: Eigentumsrechte
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die Anfrage aus Mai 2014 dürfte nicht mehr aktuell sein
die Anfrage aus Mai 2014 dürfte nicht mehr aktuell sein
Re: Eigentumsrechte
Bei meinen Recherchen bin ich bisher nur darauf gestossen:
"Es verpflichtet nur den ersten Eigentümer, nicht aber dessen Rechtsnachfolger"
Nun zu meiner Frage: erlischt dieses Recht mit der Zwangsversteigerung? Gibst ein Problem?
"Es verpflichtet nur den ersten Eigentümer, nicht aber dessen Rechtsnachfolger"
Nun zu meiner Frage: erlischt dieses Recht mit der Zwangsversteigerung? Gibst ein Problem?
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Re: Eigentumsrechte
Bei meinen Recherchen bin ich bisher nur darauf gestossen:
"Es verpflichtet nur den ersten Eigentümer, nicht aber dessen Rechtsnachfolger"
Nun zu meiner Frage: erlischt dieses Recht mit der Zwangsversteigerung? Gibst ein Problem?
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