Ausschlaggebend ist die Summe, wegen der das Jugendamt vollstreckt und den GV beauftragt hat.
Aber für jede geleistete Ratenzahlung beim GV, erhebt dieser eine sogenannte „HebeGebühr“, so dass die Rate nicht im vollen Umfang an das JA abgeführt wird.
Sie sollten wie folgt vorgehen:
Verein baren sie einen Termin mit dem JA. zu diesem nehmen sie ihre Gehaltsabrechnung, aktuelle Kontoauszüge mit, um dem JA gegenüber nachzuweisen, dass sie nicht in der Lage sind den laufenden Unterhalt plus Rate auf den Rückstand zu leisten.
Wenn das JA dies akzeptiert, ist eine VÜ durch den GV imGrunde nicht mehr möglich.
Beharren sie auf den Termin beim JA, auch wenn diese das nicht so gerne mögen.
Entscheidend ist die Vereinbarung mit dem JA nicht die mit dem GV.
Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
Danke. Aber das Jugendamt kennt meine finanzielle Situation bereits. Ich schicke ihnen regelmäßig meine Bescheide, obwohl sie diese inzwischen nicht einmal mehr anfordern.
Entscheidend ist die Vereinbarung mit dem JA nicht die mit dem GV.
Das Jugendamt hat mir geschrieben, dass sie den Antrag auf Vermögensauskunft zurücknehmen würden, wenn ich den laufenden Unterhalt von knapp 400 Euro plus zusätzlich 100 Euro monatlich auf die Rückstände zahle. Also insgesamt rund 500 Euro im Monat. ))
Dabei wissen sie ganz genau, dass ich so viel nicht zahlen kann. Deshalb habe ich den Eindruck, dass sie die Vermögensauskunft ohnehin durchführen lassen wollen.