Hallo, ich würde dazu anraten, zumindest eine Frist von 4 Wochen einräumen. Bei der Zwangsräumung einer Mietwohnung gilt dieser Termin, bevor die Gegenstände vom Vermieter verwertet werden dürfen!
Die Chance, dass man auf Geld sitzen bleibt, ist relativ hoch, wenn Sie versuchen, Ihre Kosten mit Hilfe rechtlicher Mittel durch zu setzen. Was machen Sie, wenn der frühere Eigentümer pleite ist oder unterhalb von Pfändungsgrenzen lebt?? Das Eigentum wurde ja nicht ohne Grund versteigert. Dann haben Sie vllt. einen Titel, der nur gekostet hat aber nicht vollstreckbar ist. Eine Möglichkeit wäre noch eine Verzichtserklärung vom Alteigentümer zu erwirken ... ein Versuch wäre es wert, wenn die aktuelle Adresse bekannt ist.
Fotodokumentation machen, zur Räumung auffordern mit Fristsetzung, ggf. Nachfristsetzung (zumindest wenn werthaltige Gegenstände vorhanden sind) und dann selbst räumen (lassen) ... z.B. Ebay Kleinanzeigen Rubrik "zu Verschenken" - da hatte ich innerhalb von 4 Wochen alles raus und musste nicht selbst abbauen oder tragen.
Erlauben Sie mir noch die Anmerkung, dass man als Immobilien-Schnäppchenjäger ein gewisses Restriskiko aufgrund von "Mängeln" mit ersteigert!
Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung
…..
Halten Sie sich immer auch die Situation des ehemaligen Eigentümers/Schuldners vor Augen. Diese sind ja nicht freiwillig in diese Situation gekommen. Scheidung, Trennung, Arbeitslosigkeit, schlechte Finanzberatung , Insolvenz…alles Gründe die letztlich zur ZV geführt haben. Da macht man schnell den Kopf zu, liest/ öffnet keine Briefe mehr schaltet ab…und dann noch die Wohnung, das Dach unter dem Boden weggezogen….nicht schön nicht einfach….
Von daher etwas Ruhe und Geduld bewahren. Denken Sie daran der Schuldner hat schon lange ohne irgendeine Zahlung leisten zu können in der von Ihnen ersteigerten Wohnung / Haus gewohnt…da findet man nicht mal eben so schnell eine neue Wohnung für sich oder auch die Familie. Nehmen Sie wenn möglich persönlichen Kontakt auf und wenn möglich bieten Sie Ihre Hilfe an. Etwa bei der neuen Wohnungssuche, dem Umzug….schneller und kostengünstiger wird es nicht gehen.
Zwangsräumungen kosten Nerven, Zeit und viel Geld, welches Sie vermutlich nicht vom Schuldner zurückerhalten werden..und Zwangsräumungen kosten locker ab 4.000,-€ aufwärts ….
Halten Sie sich immer auch die Situation des ehemaligen Eigentümers/Schuldners vor Augen. Diese sind ja nicht freiwillig in diese Situation gekommen. Scheidung, Trennung, Arbeitslosigkeit, schlechte Finanzberatung , Insolvenz…alles Gründe die letztlich zur ZV geführt haben. Da macht man schnell den Kopf zu, liest/ öffnet keine Briefe mehr schaltet ab…und dann noch die Wohnung, das Dach unter dem Boden weggezogen….nicht schön nicht einfach….
Von daher etwas Ruhe und Geduld bewahren. Denken Sie daran der Schuldner hat schon lange ohne irgendeine Zahlung leisten zu können in der von Ihnen ersteigerten Wohnung / Haus gewohnt…da findet man nicht mal eben so schnell eine neue Wohnung für sich oder auch die Familie. Nehmen Sie wenn möglich persönlichen Kontakt auf und wenn möglich bieten Sie Ihre Hilfe an. Etwa bei der neuen Wohnungssuche, dem Umzug….schneller und kostengünstiger wird es nicht gehen.
Zwangsräumungen kosten Nerven, Zeit und viel Geld, welches Sie vermutlich nicht vom Schuldner zurückerhalten werden..und Zwangsräumungen kosten locker ab 4.000,-€ aufwärts ….
Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung
Ich denke auch, dass es besser ist, eine Entrüpelungsfirma für Sammlung und Entsorgung zu finden, um das Problem zu lösen. Oft denkt man, dass man Zeit oder Geld spart, wenn man es selbst macht. Dies ist jedoch nicht der Fall. Ich habe Webseiten bei einer anderen Gelegenheit genutzt und sie hat für mich sehr gut funktioniert. Ich bekam eine schnelle Antwort. Ich bin sicher, dass Sie Ihr Problem schnell lösen können. Manchmal ist es besser, die Arbeit anderen Leuten oder einem anderen Unternehmen zu überlassen, jemandem, der weiß, was er zu tun hat, vor allem, wenn es sich um etwas Schweres handelt wie in diesem Fall.
Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung
….hier bitte keine Werbung einfügen, da das Forum bundesweit aktiv ist und nicht nur in Berlin !,
Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung
Also, dass die kosten der Zwangsräumung mit in der Verteilung des Erlöses berücksichtigt wurden, bleibt mir ein Rätsel. dies kann allenfalls in einer TV erfolgt sein, wenn zwischen Zuschlag und Verteilungstermin eine Räumung stattgefunden hat und der Antragsteller diese Kosten zur Verteilung des Überschusses angemeldet hat.
In einer ZV ist dies gar nicht möglich, da ein Ersteher nicht an der Verteilung des Erlöses beteiligt ist.
Von daher kann ich dem vorstehenden Beitrag wenig Glauben schenken.....
In einer ZV ist dies gar nicht möglich, da ein Ersteher nicht an der Verteilung des Erlöses beteiligt ist.
Von daher kann ich dem vorstehenden Beitrag wenig Glauben schenken.....
Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung
Das ist so nicht richtig.
Eine Räumung vor dem gerichtlichen Verteilungstermin findet in der Regel nicht statt, da erst nach Abhaltung des Verteilungstermines die Umschreibung im Grundbuch erfolgt.
Aber selbst, wenn dies vorab geschehen könnte sind diese Kosten des Erstehers in der ZV nicht in der Verteilung des Erlöses zu berücksichtigen, da der Ersteher keine Zuteilung aus dem Meistgebot erhält.
Eine Ausnahme könnte nur in einer TV bestehen, wenn ein Miteigentümer selbst die Immobilie ersteigert, und die Kosten der Räumung gegen den anderen Miteigentümer, von diesem zu Gunsten des Erstehers als berücksichtigungsfähig bei der Erlösverteilung anerkannt werden…..
Dies ist nach hiesiger Kenntnis eher nur theoretischer Natur…
Eine Räumung vor dem gerichtlichen Verteilungstermin findet in der Regel nicht statt, da erst nach Abhaltung des Verteilungstermines die Umschreibung im Grundbuch erfolgt.
Aber selbst, wenn dies vorab geschehen könnte sind diese Kosten des Erstehers in der ZV nicht in der Verteilung des Erlöses zu berücksichtigen, da der Ersteher keine Zuteilung aus dem Meistgebot erhält.
Eine Ausnahme könnte nur in einer TV bestehen, wenn ein Miteigentümer selbst die Immobilie ersteigert, und die Kosten der Räumung gegen den anderen Miteigentümer, von diesem zu Gunsten des Erstehers als berücksichtigungsfähig bei der Erlösverteilung anerkannt werden…..
Dies ist nach hiesiger Kenntnis eher nur theoretischer Natur…
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Lydia Hamm
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Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung
Guten Tag,
in Ihrer Situation ist es sinnvoll, zunächst den Zustand der Wohnung gründlich mit Fotos zu dokumentieren und dem ehemaligen Eigentümer eine schriftliche Frist für die Abholung seiner Sachen zu setzen. So schaffen Sie eine klare Grundlage, bevor mit den Räumungsarbeiten begonnen wird.
Nach Ablauf der Frist kann Ihnen ein professioneller Hausräumdienst dabei helfen, die Wohnung schnell und ordnungsgemäß zu räumen. Lösche Umzüge bietet in ganz Berlin umfassende Dienstleistungen rund um Hausräumungen, Entrümpelungen, Entsorgung, Transport und Lagerung an. Wir sortieren, entfernen und entsorgen Möbel und Haushaltsgegenstände professionell, sodass die Immobilie für die nächste Nutzung bereit ist.
Was die Kostenerstattung angeht, so handelt es sich hierbei in erster Linie um eine rechtliche Angelegenheit, die mit einem Anwalt oder dem zuständigen Gericht geklärt werden sollte. Es ist jedoch wichtig, alle Rechnungen, Fotos, den Schriftverkehr und die Unterlagen im Zusammenhang mit der Räumung aufzubewahren, da diese als Beweismittel dienen können, falls Sie später eine Erstattung vom ehemaligen Eigentümer oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens einfordern.
Wenn Sie sich für die Räumung entscheiden, kann es sowohl aus praktischen als auch aus rechtlichen Gründen hilfreich sein, einen detaillierten Kostenvoranschlag einzuholen und die Arbeiten fachgerecht dokumentieren zu lassen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter, und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung dieser Angelegenheit.
in Ihrer Situation ist es sinnvoll, zunächst den Zustand der Wohnung gründlich mit Fotos zu dokumentieren und dem ehemaligen Eigentümer eine schriftliche Frist für die Abholung seiner Sachen zu setzen. So schaffen Sie eine klare Grundlage, bevor mit den Räumungsarbeiten begonnen wird.
Nach Ablauf der Frist kann Ihnen ein professioneller Hausräumdienst dabei helfen, die Wohnung schnell und ordnungsgemäß zu räumen. Lösche Umzüge bietet in ganz Berlin umfassende Dienstleistungen rund um Hausräumungen, Entrümpelungen, Entsorgung, Transport und Lagerung an. Wir sortieren, entfernen und entsorgen Möbel und Haushaltsgegenstände professionell, sodass die Immobilie für die nächste Nutzung bereit ist.
Was die Kostenerstattung angeht, so handelt es sich hierbei in erster Linie um eine rechtliche Angelegenheit, die mit einem Anwalt oder dem zuständigen Gericht geklärt werden sollte. Es ist jedoch wichtig, alle Rechnungen, Fotos, den Schriftverkehr und die Unterlagen im Zusammenhang mit der Räumung aufzubewahren, da diese als Beweismittel dienen können, falls Sie später eine Erstattung vom ehemaligen Eigentümer oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens einfordern.
Wenn Sie sich für die Räumung entscheiden, kann es sowohl aus praktischen als auch aus rechtlichen Gründen hilfreich sein, einen detaillierten Kostenvoranschlag einzuholen und die Arbeiten fachgerecht dokumentieren zu lassen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter, und wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Klärung dieser Angelegenheit.
Re: Kosten Räumung der ersteigerten Wohnung geltend machen bei Verteilung
Allgemeine Hinweise mögen im Einzelfall zutreffen.
Fakt ist jedoch, dass die Kosten einer Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher nicht im Verteilungstermin des Versteigerungsverfahrens geltend gemacht werden können.
Diese können versuchsweise von dem vermutlich mittellosen Schuldner im Wege der persönlichen Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.
Fakt ist jedoch, dass die Kosten einer Zwangsräumung durch einen Gerichtsvollzieher nicht im Verteilungstermin des Versteigerungsverfahrens geltend gemacht werden können.
Diese können versuchsweise von dem vermutlich mittellosen Schuldner im Wege der persönlichen Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.