....Der Schätzwert heißt in einer ZV „Verkehrswert“.
Natürlich wird dieser weder verändert noch neu ermittelt oder festgesetzt.
Es gibt Verfahren die dauern 6 Jahre und der Wert bleibt so festgesetzt wie ursprünglich ermittelt.
Dieser VW ist lediglich eine rechnerische Größe zur Bestimmung der Wertgrenzen und für die Berechnung der Gerichtskosten.
Letztendlich bestimmen die Bieter, welche Summe diese bieten wollen. Entweder unterhalb des VW oder wie zuletzt deutlich darüber. Dies richtet sich nach Zustand undLage der Immobilie.
Bedingungen neue Schätzung für 2 Termin bei einer TV
Moderator: Alfred_Hilbert