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Re: Zulässigkeit eines Antrags auf TV

Verfasst: 14.05.2020, 07:54
von Addi

weder noch....
warum sollte die TV missbräuchlich sein oder das Amtsgericht eingreifen?
Wenn die Erben einer Erbengemeinschaft sich nicht über die 'Verwertung einer Immobilie einig sind oder einig werden können, kann die Verwertung durch Versteigerung erfolgen.
Die Spielregeln hierfür gibt das Zwangsversteigerungsgesetzt ab § 180 ff. ZVG vor. Diese Spielregeln werden vom Vollstreckungsgericht/Rechtspfleger auch entsprechend beachtet und angewendet....

Re: Zulässigkeit eines Antrags auf TV

Verfasst: 14.05.2020, 11:23
von Addi

da ist kein Widerspruch hinsichtlich Antragsberechtigung zu erkennen.

Re: Zulässigkeit eines Antrags auf TV

Verfasst: 15.05.2020, 07:48
von Addi
Ja, das mag so sein.
Nur ist dies bei Antragsstellung und Anordnung des TV -Verfahrens nicht bekannt, so dass zunächst eine Anordnung des Verfahrens erfolgen wird. Die übrigen Miterben und Antragsgegner haben sodann ihre Rechte im Wege des Einstellungsverfahrens geltend zumachen....

Re: Zulässigkeit eines Antrags auf TV

Verfasst: 15.05.2020, 20:06
von Addi
meines Erachtens spielt die Gläubigerschaft eingetragener Rechte - ob Fremd oder Eigentümerrechte , auch verdeckte Eigentümergrundschulden für das reine TV Verfahren keine große Rolle. Natürlich sind die Vorschriften de §§ 749 f. undd 2042 ff. BGB zu beachten, soweit diese erkennbar sind oder entsprechende Einwendungen erfolgen. Ansonsten haben berechtigte Gläubiger im Rahmen ihrer Anmeldemöglichkeiten zum Versteigerungstermin- oder Verteilungstermin ihre jeweiligen Ansprüche geltend zu machen. Das Vollstreckungsgericht hat dies entsprechend zu beachten.....