Restschuld nach Abt. III - weitere Fragen zur Restschuld & Ablauf
Verfasst: 16.01.2020, 14:26
Guten Tag Zusammen,
wir interessieren uns derzeit für ein Haus welches in einer Zwangsversteigerung im Zuge einer Zwangsvollstreckung veräußert werden soll.
Nun habe ich endlich einen Grundbuchauszug erhalten um auch die Abteilung III einsehen zu können.
Wir wollten vorab abschätzen, welche Restschulden od. ähnliche Belastungen noch auf uns zukommen könnten.
Jedoch werde ich aus dem GBA nicht wirklich schlauer.
Da das Objekt in einer sehr beliebten Gegend liegt, wird vermutet, dass es deutlich oberhalb der 7/10 Grenze beim Ersttermin versteigert wird, vorraussichtlich sogar über dem Verkehrswert.
1.) Gibt es hier evtl. Spezi´s welche die evtl. Restschuld "auf den ersten Blick" einschätzen können?
Im Anhang sind die beiden Auszüge zur Abteilung III.
Die Daten wurden aus Gründen des Datenschutzes modifiziert.
2.) Wenn ich es korrekt verstanden habe, fallen eventuelle Restschulden zuzüglich des Kaufpreises an?
Wenn wir von einem Verkehrswert i.H.v. 201.000€ ausgehen, mein Gebot bei 202.000€ liegt (und theoretisch der Zuschlag erteilt wird), zusätzlich noch Restschulden lt. Abteilung III i.H.v. 50.000€ anliegen, dann würden wir effektiv 252.000€ zzgl. Gebühren zahlen müssen?
3.) Sofern vom Rechtshelfer keine Restschulden genannt werden, würden diese auch uns nicht angelastet, sondern mit der Summe, welche bei der Versteigerung erreicht wurde verrechnet?
Besten Dank vorab und liebe Grüße aus dem Sauerland!
Jürgen
(Beim anklicken wird das Bild auf einer neuen Seite geöffnet, jedoch nicht in einem neuen Fenster, daher am besten über Rechtsklick "In neuem Fenster öffnen".)
wir interessieren uns derzeit für ein Haus welches in einer Zwangsversteigerung im Zuge einer Zwangsvollstreckung veräußert werden soll.
Nun habe ich endlich einen Grundbuchauszug erhalten um auch die Abteilung III einsehen zu können.
Wir wollten vorab abschätzen, welche Restschulden od. ähnliche Belastungen noch auf uns zukommen könnten.
Jedoch werde ich aus dem GBA nicht wirklich schlauer.
Da das Objekt in einer sehr beliebten Gegend liegt, wird vermutet, dass es deutlich oberhalb der 7/10 Grenze beim Ersttermin versteigert wird, vorraussichtlich sogar über dem Verkehrswert.
1.) Gibt es hier evtl. Spezi´s welche die evtl. Restschuld "auf den ersten Blick" einschätzen können?
Im Anhang sind die beiden Auszüge zur Abteilung III.
Die Daten wurden aus Gründen des Datenschutzes modifiziert.
2.) Wenn ich es korrekt verstanden habe, fallen eventuelle Restschulden zuzüglich des Kaufpreises an?
Wenn wir von einem Verkehrswert i.H.v. 201.000€ ausgehen, mein Gebot bei 202.000€ liegt (und theoretisch der Zuschlag erteilt wird), zusätzlich noch Restschulden lt. Abteilung III i.H.v. 50.000€ anliegen, dann würden wir effektiv 252.000€ zzgl. Gebühren zahlen müssen?
3.) Sofern vom Rechtshelfer keine Restschulden genannt werden, würden diese auch uns nicht angelastet, sondern mit der Summe, welche bei der Versteigerung erreicht wurde verrechnet?
Besten Dank vorab und liebe Grüße aus dem Sauerland!
Jürgen
(Beim anklicken wird das Bild auf einer neuen Seite geöffnet, jedoch nicht in einem neuen Fenster, daher am besten über Rechtsklick "In neuem Fenster öffnen".)