Seite 1 von 1

TV kleines Antragsrecht durchsetzen

Verfasst: 01.01.2020, 20:50
von mac
Hallo,
habe hier im Forum einiges zum kleines und großen Antragsrecht gelesen.
In meinem Fall ist es so das ich die TV in die Wege geleitet habe, da eine Einigung nicht absehbar ist.
Grundbuch: 1/2 Anteil ist mir und 1/2 Immobilie ist in Erbengemeinschaft.
Ich würde gerne nur die Erbengemeinschaft auflösen.

Nun habe ich die kleines Antragsrecht die TV für die 1/1 Erbengemeinschaft auf den Weg gebracht.
Mein Miterbe will nun dem Verfahren beitreten und auf das große Antragsrecht erweitern.

Meine Frage an die Expetern:
Wie kann ich rechtlich das "kleine" Antragsrecht vs. "große" Antragsrecht durchsetzen?
Für mich ist die "kleines" Antragsrecht sinnvoll, das "große" bringt für mich nur Risiken.

Vielen Dank Vorab.

Re: TV kleines Antragsrecht durchsetzen

Verfasst: 02.01.2020, 11:10
von Addi
....
Das sollten Sie bitte vor Ort mit dem/der zuständigen Rechtspflegerin am zuständige Amtsgericht-Vollstreckungsgericht- abklären.
Läuft es als nur ein Verfahren oder wurde ein weiteres getrennt angeordnet?
Gegen seinen separaten Antrag können Sie rechtlich nichts einwenden.....

Re: TV kleines Antragsrecht durchsetzen

Verfasst: 02.01.2020, 16:36
von mac
Im Moment läuft nur ein Verfahren, mir wurde jedoch vom Miterben mitgeteilt das er sich meinem Verfahren anschließt und dann erweitert.

Ich kann den Beitritt nicht verhindern, richtig? Damit kann er dann in meinem Verfahren den Umfang nach belieben verändern?

Wenn zwei Verfahren parallel laufen, welches kommt dann zum Zuge? Das das weniger verzögert wird - vermutlich?
Also muss ich zwingend seinem Verfahren beitreten und auch aus diesem ein "kleines" Antragsrecht machen, was theoretisch genauso aussichtsreich ist wie aus meinem ein "großes" zu machen.

Ist irgendeine Form (groß/klein) von Antragsrecht aus rechtlichen Gründen zu "bevorzugen"?

Vielen Dank

Re: TV kleines Antragsrecht durchsetzen

Verfasst: 03.01.2020, 10:05
von Addi
.....
Wie gesagt, zu spekulieren, wie das Verfahren jetzt vom zuständigen Gericht geführt wird, kann das Forum nicht beantworten.
Aber zu vermuten ist, dass aufgrund des großen Antragsrechts das Verfahren durchgeführt wird, weil hier ja das gesamte Grundstück zur Versteigerung kommt und nicht nur der 1/2 Miteigentumsanteil......