TV kleines Antragsrecht durchsetzen
Verfasst: 01.01.2020, 20:50
Hallo,
habe hier im Forum einiges zum kleines und großen Antragsrecht gelesen.
In meinem Fall ist es so das ich die TV in die Wege geleitet habe, da eine Einigung nicht absehbar ist.
Grundbuch: 1/2 Anteil ist mir und 1/2 Immobilie ist in Erbengemeinschaft.
Ich würde gerne nur die Erbengemeinschaft auflösen.
Nun habe ich die kleines Antragsrecht die TV für die 1/1 Erbengemeinschaft auf den Weg gebracht.
Mein Miterbe will nun dem Verfahren beitreten und auf das große Antragsrecht erweitern.
Meine Frage an die Expetern:
Wie kann ich rechtlich das "kleine" Antragsrecht vs. "große" Antragsrecht durchsetzen?
Für mich ist die "kleines" Antragsrecht sinnvoll, das "große" bringt für mich nur Risiken.
Vielen Dank Vorab.
habe hier im Forum einiges zum kleines und großen Antragsrecht gelesen.
In meinem Fall ist es so das ich die TV in die Wege geleitet habe, da eine Einigung nicht absehbar ist.
Grundbuch: 1/2 Anteil ist mir und 1/2 Immobilie ist in Erbengemeinschaft.
Ich würde gerne nur die Erbengemeinschaft auflösen.
Nun habe ich die kleines Antragsrecht die TV für die 1/1 Erbengemeinschaft auf den Weg gebracht.
Mein Miterbe will nun dem Verfahren beitreten und auf das große Antragsrecht erweitern.
Meine Frage an die Expetern:
Wie kann ich rechtlich das "kleine" Antragsrecht vs. "große" Antragsrecht durchsetzen?
Für mich ist die "kleines" Antragsrecht sinnvoll, das "große" bringt für mich nur Risiken.
Vielen Dank Vorab.