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Laufende Zinsen Grundschuld

Verfasst: 09.11.2019, 12:20
von haussucher
Guten morgen,

kann mir jemand beim Thema laufende Zinsen und Grundschuld helfen?
Wie weiß ich denn bei einer TV, ob ich nach Zuschlag die nominellen Zinsen nur vom Zuschlagsdatum bis zur Ablösung der Grundschuld bezahlen muss oder rückwirkend laufende Zinsen auf Basis des nominellen Zinssatzes? Ersteres ist ja überschaubar, letzteres ein umkalkulierbares Risiko.

DANKE!!!
Julian

Re: Laufende Zinsen Grundschuld

Verfasst: 10.11.2019, 09:03
von Addi
wenn bei einer TV die Zinsleistungen bei einer Grundschuld nicht notleidend sind, werden in der Regel keine laufenden dinglichen Zinsen von den Gläubigern angemeldet, diese verzichten sogar meist hierauf.
Demnach gehen ab Zuschlag Rechte und Pflichten auf den Ersteher über, so dass dieser bei zu übernehmenden Grundpfandrechten mit der Gläubigerin eine neue Darlehensvereinbarung abschließt.

Re: Laufende Zinsen Grundschuld

Verfasst: 10.11.2019, 14:10
von haussucher
Danke!

Dann verstehe ich das so, dass nur im Falle einer Anmeldung von „laufende Zinsen“ durch die Bank diese in den bar zu zahlenden Teil des geringsten Gebots fallen und damit zu Beginn der Auktion bekannt gegeben werden. Ist das richtig verstanden?

Das ist für mich dann als Bieter nicht von Bedeutung; denn entweder ich bin bereit, so viel zu bieten oder nicht. Das spielt nur für die Alteigentümer bei der Verteilung des Erlöses eine Rolle – und ist damit für nicht interessant.

Re: Laufende Zinsen Grundschuld

Verfasst: 10.11.2019, 14:44
von Addi
.... Ja, genau so ist es....