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Eingetragene Grundschuld wie einfordern (bei Zwangsversteigerung)

Verfasst: 24.09.2019, 07:35
von Christina
Hallo
Ich hatte vor fast 20 Jahren einem Verwandten Geld geliehen, und mir hierfür als Sicherheit eine Grundschuld auf dessen Haus eintragen lassen. Ich hatte jetzt über 10 Jahre nichts von dem gehört; anscheinend hat der sich u.a. bei einer Bank noch mehr Geld geliehen, das der jetzt anscheinend nicht mehr zurückzahlen kann.
Jedenfalls bin ich letzte Woche vom Amtsgericht angeschrieben worden: Dessen Haus steht zur Zwangsversteigerung (da ich als Gläubiger im Grundbuch stehe, wurde ich wohl automatisch informiert).

Frage: Wie komme ich jetzt an mein Geld? Geht das automatisch, oder muss ich meine Forderungen irgendwo anmelden (Wo? Wann?).
Hauptschuldner scheint wohl die Bank zu sein; über die Höhe deren Forderung wollte/durfte/konnte mir das Amtsgericht nichts sagen.
Wenn durch den Verkauf nicht alle Schulden gedeckt werden können, werden die Gläubiger in der Reihenfolge der Grundbucheintragung bedient, oder? Wobei ich nicht weiß, an welcher Stelle ich hier stehe.

Vielen Dank an alle im Vorraus! :D

Re: Eingetragene Grundschuld wie einfordern (bei Zwangsversteigerung)

Verfasst: 24.09.2019, 09:28
von Addi
...
Also, durch die Eintragung einer Grundschuld in Abteilung III des Grundbuches -vor Eintragung des ZV-Vermerks-zählt man automatisch zu den Beteiligten eines ZV-Verfahrens gem. § 9 ZVG.
Um feststellen zu können, wer einem im Grundbuchrang vorgeht, kann bei dem zuständigen Grundbuchamt ein Grundbuchauszug-einfach 10,-EUR- angefordert werden oder man erkundigt sich direkt bei der Serviceeinheit Zwangsversteigerungen bei dem zuständigen Amts-Vollstreckungsgericht.
Nach Ermittlung des Verkehrswertes bekommt ein Verfahrensbeteiligter diesen mitgeteilt und kann gegebenenfalls auch intervenieren. Ist der Verkehrswert festgesetzt und eine Terminsbestimmung erfolgt, erhält ein Beteiligter auch hiervon Mitteilung mit der Aufforderung, seine Rechte zum Termin anzumelden.
Also die Forderung aus der eingetragenen Grundschuld. Ob und inwieweit man dann gegebenenfalls zum Zuge kommt und eine Zuteilung erhält hängt wiederum von vielfältigen Faktoren ab, die hier jetzt nicht alle aufgezeigt/aufgeführt werden können....

Re: Eingetragene Grundschuld wie einfordern (bei Zwangsversteigerung)

Verfasst: 24.09.2019, 09:48
von Christina
Hallo

Erstmal Danke für die schnelle Antwort.
Also die Bestimmung des Verkehrswertes ist schon erfolgt; das liegt mir auch vor (wurde zusammen mit dem Schreiben vom Amtsgericht geschickt).
D.h. ich muss mich ans Amtsgericht (?) wenden, um meine Forderung durchzusetzen? Von alleine geht da nix (war zu erwarten....)?
Ob ich noch was kriege und wieviel, hängt dann von der Reihenfolge ab (wusste ich ja schon).

Wenn ich das jetzt nicht anmelde, bleibt der Eintrag ja bestehen, und könnte das zu späterem Zeitpunkt von dem neuen Besitzer fordern?

Re: Eingetragene Grundschuld wie einfordern (bei Zwangsversteigerung)

Verfasst: 24.09.2019, 15:45
von Addi
1. D.h. ich muss mich ans Amtsgericht (?) wenden, um meine Forderung durchzusetzen? Von alleine geht da nix (war zu erwarten....)?
Ob ich noch was kriege und wieviel, hängt dann von der Reihenfolge ab (wusste ich ja schon).


Wenn ein Versteigerungstermin bestimmt wird, erhalten Sie hiervon Nachricht durch die förmliche Zustellung der Terminsbestimmung mit gelber Postzustellungsurkunde.
Darin ist gem. § 37 Nr.4 ZVG die Aufforderung enthalten:
" Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden"
Also können Sie formlos-schriftlich zum Verfahren Ihre eingetragenen Rechte aus der Grundschuld anmelden.
(es ist kein muss, da Ihr Recht vor ZV-Vermerk eingetragen war und somit von Amts wegen zu berücksichtigen ist.)

2. Wenn ich das jetzt nicht anmelde, bleibt der Eintrag ja bestehen, und könnte das zu späterem Zeitpunkt von dem neuen Besitzer fordern?

Dies wird vermutlich nicht so sein.
Nämlich dann nicht, wenn das ZV-Verfahren aus einem Recht (zB. Grundschuld), betrieben wird, die Ihrer eigenen Grundschuld im Range vorgeht. Dann erlischt diese im Grundbuch des zu versteigernden Objekts und Ihnen bleibt nur noch die "persönliche Forderung" gegen den alten Schuldner/Eigentümer.
Der neue Eigentümer der versteigerten Immobilie haftet hierfür nicht.