Altschulden der Wohnungseigentümer gegenüber Stadtwerke, usw
Verfasst: 28.04.2016, 20:51
Hallo zusammen,
im www bin ich leider nicht auf aufklärende Gerichtsurteile, bzw. Berichte gestossen.
Aus diesem Grund hoffe ich hier eventuell Hilfe oder noch besser Aufklärung zu erhalten.
Nun zum Problem:
Ich habe 2014 eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft ersteigert.
Nun bekam ich 2015 einen Brief vom Steueramt, mit dem Inhalt ich müsse für die noch ausstehenden Grundsteuern für 2011-2014 aufkommen. Obwohl der Rechtspfleger vor der Versteigerung eine lastenfreie Immobilie angepriesen hatte....
Gegen diesen Bescheid legt ich Widerspruch ein und erst nach mehreren Telefonaten, mit einer überaus netten Sachbearbeiterin, bekam ich dann einen Brief mit der erlösender Phrase, das ich meinem Widerspruch zugrunde, nach Prüfung der Rechtslage, keine Kosten zutragen habe.
Alles schön und gut...
Nun scheint wohl der Vor-, Vorverwalter das eingezogene Hausgeld nicht an die Stadtwerke (Abwasser, Wasser, Allgemeinstrom, Abfallgebühren), usw weitergeleitet zu haben.
Nun wären mittlerweile über 20.000 Euro an Rückständen aufgelaufen und die derzeitige Hausverwaltung ist der Meinung, dass die jetzigen Eigentümer diese Rückstände anteilig nach Ihren Miteigentumsanteilen gesplittet tragen müssten. Egal ob aus Zwangsversteigerung oder auf konvetionellem Weg erworben... Das hätte die HV anwaltlich absegnen lassen.
Liegt die HV mit ihrer Meinung richtig?
Für eine Antwort, am liebsten mit einem nachvollziehbaren Link zu einem Urteil, bzw. Paragraphen, wäre ich höchst erfreut
LG
im www bin ich leider nicht auf aufklärende Gerichtsurteile, bzw. Berichte gestossen.
Aus diesem Grund hoffe ich hier eventuell Hilfe oder noch besser Aufklärung zu erhalten.
Nun zum Problem:
Ich habe 2014 eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft ersteigert.
Nun bekam ich 2015 einen Brief vom Steueramt, mit dem Inhalt ich müsse für die noch ausstehenden Grundsteuern für 2011-2014 aufkommen. Obwohl der Rechtspfleger vor der Versteigerung eine lastenfreie Immobilie angepriesen hatte....
Gegen diesen Bescheid legt ich Widerspruch ein und erst nach mehreren Telefonaten, mit einer überaus netten Sachbearbeiterin, bekam ich dann einen Brief mit der erlösender Phrase, das ich meinem Widerspruch zugrunde, nach Prüfung der Rechtslage, keine Kosten zutragen habe.
Alles schön und gut...
Nun scheint wohl der Vor-, Vorverwalter das eingezogene Hausgeld nicht an die Stadtwerke (Abwasser, Wasser, Allgemeinstrom, Abfallgebühren), usw weitergeleitet zu haben.
Nun wären mittlerweile über 20.000 Euro an Rückständen aufgelaufen und die derzeitige Hausverwaltung ist der Meinung, dass die jetzigen Eigentümer diese Rückstände anteilig nach Ihren Miteigentumsanteilen gesplittet tragen müssten. Egal ob aus Zwangsversteigerung oder auf konvetionellem Weg erworben... Das hätte die HV anwaltlich absegnen lassen.
Liegt die HV mit ihrer Meinung richtig?
Für eine Antwort, am liebsten mit einem nachvollziehbaren Link zu einem Urteil, bzw. Paragraphen, wäre ich höchst erfreut
LG