Zwangsversteigerung eines Hauses nach Gerichtsurteil / Titel

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Moderator: Alfred_Hilbert

Hamburger Fred
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Zwangsversteigerung eines Hauses nach Gerichtsurteil / Titel

Beitragvon Hamburger Fred » 15.02.2015, 23:02

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

2013 habe ich eine 51 jährige Frau verklagt, und 2014 vom Landgericht Recht bekommen.
Die Frau soll lt. Urteil € 12000,-- an mich zahlen.
Mehrere Mahnungen verliefen erfolglos, auch dem Gerichtsvollzieher ist die Frau,
die Hartz 4 bezieht bekannt, und er kommt schon gar nicht mehr raus, da die Frau noch einen weiteren großen Berg an unbezahlten Schulden bei sehr vielen Gläubigern hat.

Jetzt hat die Frau aber ein Haus, und ich will gerne vollstrecken.
Laut Angaben und Unterlagen der Bank waren zur Baufinanzierung
DM 275000,-- Belastung auf dem Haus, wovon noch heute ca. € 125000,-- an Bankschulden auf dem Haus sind.

Ich habe bereits eigene Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten für das Zivilverfahren vor dem Landgericht bezahlt, und bislang keinen Pfennig von der Frau gesehen.

Jetzt wurde mir geraten, in das Haus reinvollstrecken zu lassen, damit ich mein Geld bekomme.

Stimmt das, dass wenn ich diesen Schritt gehe, ich die Kosten für die Zwangsvollstreckung auch noch bezahlen / verauslagen muß.
Und wenn Ja, wie hoch wären diese Kosten ca.?

Laut Auskunft der Frau sei das Haus weit weniger als € 125000 Wert.

Wieviel bekäme ich denn bei einer Zwangsversteigerung des Hauses heraus?

Addi
Beiträge: 1109
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Zwangsversteigerung eines Hauses nach Gerichtsurteil / T

Beitragvon Addi » 16.02.2015, 13:52

......
Die Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung eines eigenen Zwangsversteigerungsverfahrens sind in Ihrem Fall leider nicht gegeben.
Der Vollstreckungstitel, den Sie sich beschafft haben begünstigt Sie nicht für die Durchführung einer Zwangsversteigerung. Es ist ein persönlicher Vollstreckungstitel, der in der Rangklasse des § 10 Abs.1 Nr.5 ZVG eingeordnet ist. Das bedeutet, das alle dinglichen, also im Grundbuch eingetragenen Rechte, als auch Grundbesitzabgaben der Kommune Ihrem Anspruch vorgehen...
Da von den ursprünglich aufgenommen Darlehen von ca. 140.000,-€ erst 15.000,-€ getilgt worden sind, ist es eher aussichtslos durch die Zwangsversteigerung einen Erlösanspruch zu erhalten. Denken Sie daran, dass die Bank dann den nominell eingetragenen Zins von ca. 15% bis 18% p.a. beanspruchen kann.
Merkwürdig ist in diesem Fall auch, dass anscheinend das Darlehen noch mit Zahlungen bedient wird, weil anderenfalls die Bank selbst das Darlehen gekündigt und somit fällig gestellt hätte, um selbst die Zwangsversteigerung zu betreiben...
Darüberhinaus fragen Sie..
" Stimmt das, dass wenn ich diesen Schritt gehe, ich die Kosten für die Zwangsvollstreckung auch noch bezahlen / verauslagen muß. Und wenn Ja, wie hoch wären diese Kosten ca.?"
Der erste Teil der Frage scheint rhetorisch gemeint zu sein oder?
Wer soll denn sonst die Kosten tragen, der Staat, die Bank?
Auch bei der Justiz vor Gericht gilt der Grundsatz " Wer die Musik bestellt, der bezahlt diese auch"
An Verfahrenskosten sind per se ca. 5.000,-EUR einzuplanen, die von Ihnen als Antragsteller.. besser "betreibender Gläubiger" vorweg zu entrichten sind. In der Regel als Vorschuss für das Gutachten ca. 2.500,-EUR und dann je nach Verkehrswert ein Vorschuss bei Terminsbestimmung...
Da das Hausgrundstück ohnehin wertmäßig unter der Valuta der restlichen Bankforderung liegt und Bietinteressenten selten mehr als 40% bis 60% vom Verkehrswert bieten, ist von einer ''Zwangsvollstreckung durch Zwangsversteigerung" eher abzuraten. Sie schmeissen nur gutes Geld schlechtem hinterher....

Jetzt wurde mir geraten, in das Haus reinvollstrecken zu lassen, damit ich mein Geld bekomme

...ein äusserst gewagter und meines Erachtens schlechter Tip, von jemanden der wenig Ahnung von der Immobiliarvollstreckung hat...


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