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mehr bieten als Verkehrswert

Verfasst: 18.01.2015, 19:00
von Ibochen
Hallo,

am 9.2 möchten wir gerne unsere "Traumimmobilie" ersteigern. Verkehrswert liegt bei 220.000 , nach der Besichtigung und dem Gutachten wären wir bereit bis zu 300.000 zu bieten. Finanzierung steht und auch die Nebenkosten , Renovierung ect pp sind eingeplant.

Ist es aber üblich mehr als den Verkehrswert zu bieten? Ist dies überhaupt möglich? Könnten wir direkt 220.000 bieten? Die Versteigerung beginnt bei 155.000 .

Dieses Haus passt einfach perfekt und nach 2 Jahren vergeblicher Suche möchten wir auf Nr. Sicher gehen , dass wir auch den Zuschlag erhalten.

Lg

Re: mehr bieten als Verkehrswert

Verfasst: 19.01.2015, 13:15
von Addi
Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch dazu, dass Sie Ihre "Traumimmobilie" gefunden haben....
vielleicht geht es anderen Bietinteressenten ähnlich und es wird ein spannender Versteigerungstermin werden..

Bei einem Verkehrswert von 220.000,-EUR ist es eher unwahrscheinlich, dass das "Geringste Gebot", gem. §§ 44,45 ZVG bereits bei 155.000,-EUR liegt. Das wäre nur dann der Fall, wenn dingliche Grundpfandrechte bestehen bleiben gem. § 52 ZVG und mit dem Nominalbetrag zzgl. laufender Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung mit ins Gerichgste Gebot fallen.
Vielmehr deutet es darauf hin, dass die betreibende Gläubigerin Ihnen mitgeteilt hat, das ein Zuschlag nur ab 155.000,-EUR möglich ist, bzw. zugelassen wird.
Das Geringste Gebot als Mindestgebot wird vermutlich bei ca. 6.500,-€ liegen, beinhaltend die bisherigen Verfahrenskosten gem. § 109 ZVG und die bislang angefallenen Grundbesitzabgaben der Kommune gem. § 10 Abs.1 Nr.3 ZVG. Hausgeld-und Wohngeldansprüche schließe ich mal aus, weil es sich um ein Hausgrundstück handelt und nicht um Wohnungseigentum ( Eigentumswohnung).
Das Gericht muß im 1. Termin die Wertgrenzen des § 85a ZVG beachten, wobei Gebote unter 50% vom VW nicht zuschlagsfähig sind. Dies wären rechnerisch 110.000,-EUR. Bei Geboten von 50% aber unter 70% kann eine Gläubigerin, welche einen Ausfall erleiden würde, wenn weniger als 70% geboten werden, den Antrag stellen, den Zuschlag zu versagen, soweit weniger als 70% vom VW also rechnerisch 154.000,-EUR geboten werden gem. § 74a Abs.1 ZVG.
Nun zu Ihrer Vorgehensweise:
Jeder Bietinteressent sollte sich vorab eine Grenze setzen bis zu derer er mitbieten möchte. Abhängig von der eigenen Finanzkraft.
Möchte man möglichst günstig die Immobilie erwerben, bietet man eher zurückhaltend in kleinen Schritten unter Beachtung dessen, was die Gläubigerbank für Preisvorstellungen hat. Natürlich kann man unter dieser Preisvorstellung bleiben, in der Praxis lassen Gläubiger Gebote unter deren Preisvorstellung jedoch nur selten zu, zumindest nicht im 1. Termin.
Auch Gebote bei 70% müssen nicht immer zuschlagsfähig sein, es ist immer abhängig von der Restschuld, welche die alten 'Schuldner/Eigentümer noch zu erbringen haben.
Wenn Ihnen nunmehr ein Betrag von 155.000,-EUR gesagt wurde, so ist dies die Preisvorstellung der Gläubigerin. Handelt es sich um eine attraktive, neuwertige und begehrte Immobilie werden genügend Bietinteressenten im Termin sein, die auch bereit und in der Lage sind den geforderten Preis von 155.000,-EUR und mehr zu bieten. Dann kommt es immer darauf an, wer den längeren Atem sprich den höchsten Preis bieten kann und will.
Ob Sie nunmehr direkt 200.000,- EUR oder mehr bieten liegt einzig und allein bei Ihnen immer abhängig davon, wer noch im Termin sitzt und aktiv mitbietet.
Viel Erfolg wünsche ich Ihnen.

Re: mehr bieten als Verkehrswert

Verfasst: 01.02.2015, 07:41
von Schuldenschnitt
@Ibochen
Wenn Sie beispielsweise EUR 300.000 gedanklich schon mitbieten, dann sollte aber die Finanzierung hinsichtlich finanzierender Bank auch wirklich schon stehen.
Denn - angenommen - Sie haben nicht viel Eigenkapital muss die finanzierende Bank Ihnen bestätigen bis EUR 300.000 mitbiteten zu können. Deswegen gehe ich davon aus, dass Sie viel Eigenkapital mitbringen. Oder eine beispielsweise bereits lastenfreie Immobilie besitzen und hier dann genügen Spielraum haben.

Liegt das gerichtliche Gutachten bei EUR 220.000 bedeutet das nicht automatisch dass eine finanzierende Bank auch 100% den Wert als Verkehrswert für die Beleihungsgrundlage übernimmt.