Fragen zur Finanzierung und zum Prozedere

Sie haben Fragen zu Zwangsversteigerungen? Dann tauschen Sie sich hier mit anderen Forumsteilnehmern aus. *** Die im Forum gegeben Auskünfte stellen selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist ausgeschlossen! ***

Moderator: Alfred_Hilbert

der_fuchs
Beiträge: 1
Registriert: 07.01.2015, 14:16

Fragen zur Finanzierung und zum Prozedere

Beitragvon der_fuchs » 07.01.2015, 14:42

Hallo liebe Leser und Leserinnen,

ich hoffe dass ich hier ein wenig Hilfe finde, da ich durch eigenes einlesen in manchen Dingen immer noch ein paar Fragezeichen im Kopf habe.
Ich habe sehr starkes Interesse an einer Wohnung die zur Zwangsversteigerung steht, aber habe folgende Probleme.

Die Wohnung die ich erwerben möchte steht zum VeWe für 122.000 Euro und beginnt bei der Auktion mit 70%.
Meine Eltern haben für mich einen Bausparvertag abgeschlossen BS:25000 der jetzt zuteilungsreif ist und sind netterweise auch bereit die Finanzierung zu übernehmen, da ich noch Student bin und die Bank mir kein so hohes Darlehen geben würde, die Raten bezahle dann aber ich.

Jetzt zum Knackpunkt, wenn ich die Wohnung ersteigere (auf meinen Namen), hätte die Bank meiner Eltern ein Problem damit, dass die Wohnung mir gehört, wenn sie sich trotzdem als Gläubiger ins GB eintragen kann?
Der Hintergrund sind natürlich erbrechtliche Gründe, dass ich nicht am Ende meine selbst bezahlte Wohnung erbe und wieder etwas bezahlen muss.

Ist es möglich die Wohnung in diesen Beitrag zu posten, und sich die Meinung der Profis hier im Forum einzuholen?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen!!

LG euer Fuchs

Addi
Beiträge: 1109
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Fragen zur Finanzierung und zum Prozedere

Beitragvon Addi » 07.01.2015, 18:58

Hallo Fuchs,

Zunächst.....es ist immer eine lohnende Gelegenheit eine Immobilie im Wege der Versteigerung zu erwerben.
Die Auswahl ist noch gross, meist für jeden etwas dabei.....
Bei einem Verkehrswert -VW- von 122.000,- € kann ,je nach Region und der örtlichen Nachfrage, ein Erwerb sogar um die 50% möglich sein, immer auch abhängig von der Restschuld der alten Eigentümer bei der Gläubigerin....

Wenn es nicht die Top- Traumwohnung ist, die man unbedingt vor allen ersteigern will, kann es auch ratsam sein erst im 2ten oder 3ten Termin zuzuschlagen, wenn aufgrund der Versteigerungsbedingungen gegebenenfalls ein günstiges Meistgebot ausreichend ist, aber das ist von Fall zu Fall unterschiedlich....

Die Immobilie selbst stellt für die Bank/Sparkasse eine "zusätzliche Sicherheit" da, praktisch ein sicheres "Pfand".
Wird also das Darlehen den Eltern als persönliche Darlehensnehmern gewährt, ist es diesen im Grund gleich, auf welcher werthaltigen Immobilie das Darlehen dann als "Geundschuld" abgesichert wird !
Beides ist rechtlich gesehen von einander unabhängig....Darlehensschuld und Grundschuld.....beides zusammen die optimale Absicherung für die Bank...

Selbst wenn Sie im Termin "Meistbietender" bleiben, können Sie bei der Verhandlung über den Zuschlag ( rechtlicher Eigentumsübergang) beantragen einen gesonderten Verkündungstermin anzusetzen in der Absicht, jeweils 1/3 ihrer Rechte aus dem Meistgebot an die Eltern abzutreten, ganz legal, ohne Notar und ohne Zusatzkosten.
Sie erhalten sich somit bis zum Schluss die Option, ganz individuell zu reagieren....
Viel Erfolg wünsche ich Ihnen

Schuldenschnitt
Beiträge: 4
Registriert: 01.02.2015, 07:26
Qualifikationen: Bankkaufmann seit 1991
Kooperationspartner SCHUFA seit 2010
www.schuldenschnitt.de
Wohnort: 71732 Tamm
Kontaktdaten:

Re: Fragen zur Finanzierung und zum Prozedere

Beitragvon Schuldenschnitt » 01.02.2015, 07:52

@der_Fuchs,
einer finanzierenden Bank ist es egal ob Sie hintenrum die Rate für die Finanzierung an Ihre Eltern zahlen.
Ersteigern Sie in einem Termin die Immobilie dann sind Sie gegenüber dem Gericht für die Zahlung zuständig.
Die finanzierende Bank wird für Ihre Eltern die Finanzierung sicherlich noch prüfen oder bereits geprüft haben.
Aus meiner Sicht wäre aber schon sehr wichtig dass man der finanzierenden Bank mitteilt, dass Ihre Eltern nicht Eigentümer der Immobilie werden (sondern ja Sie)
Bankseitig kann man hier mit einer Eigentümererklärung operieren. Doch nicht alle Banken "lassen" es zu dass beispielsweise der Darlehensnehmer nicht gleichzeitig der Eigentümer ist.
Bitte das alles im Vorfeld mit der finanzierenden Bank prüfen.


Zurück zu „Zwangsversteigerung - Alle Themen“