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Veräußerungs-und Belastungsverbot?

Verfasst: 12.11.2014, 10:47
von KM___
Hallo Zusammen,

ich beschäftige mich mit einem Objekt auf das ich gerne bieten möchte. Nun habe ich mir heute den Grundbuchauszug angesehen. Dort ich ein Veräußerungs und Belastungsverbot für einen Landkreis eingetragen (Bayern). Vermute mal Flurbereinigung oder Dorferneuerung o.ä.

Bei meinen Recherchen bin ich bisher nur darauf gestossen:
"Es verpflichtet nur den ersten Eigentümer, nicht aber dessen Rechtsnachfolger"

Nun zu meiner Frage: erlischt dieses Recht mit der Zwangsversteigerung? Gibst ein Problem?

Vorab 1000 Dank für Eure Antworten.

K.M.

Re: Veräußerungs-und Belastungsverbot?

Verfasst: 12.11.2014, 12:09
von Addi
...
erlischt dieses Recht mit der Zwangsversteigerung? Gibst ein Problem?

dies kann natürlich überhaupt nicht in dem Forum hier beantwortet werden.
Ob ein Recht erlischt oder bestehen bleibt richtet sich immer nach dem bestbetreibenden Gläubiger und dem aufzustellenden Gerichgsten Gebot zum Versteigerungstermin. § 44 ZVG
Einzelheiten können daher nur bei dem an diesem Gericht zuständig bearbeitenden Rechtspfleger/in erfragt werden....

Re: Veräußerungs-und Belastungsverbot?

Verfasst: 12.11.2014, 12:21
von KM___
Ok. Bleibt also spannend.

Vielen Dnak für die superschnelle Antwort auf meine Frage.

Re: Veräußerungs-und Belastungsverbot?

Verfasst: 04.03.2015, 08:16
von Marko Marko
Ich war gestern beim Amtsgericht und der zuständige Rechtspfleger hat mir die vollstädige Version ausgehändigt (ca. 60 Seiten). Hierbei durfte ich keine Kopien oder Fotos anfertigen - aus Datenschutzgründen !?

Re: Veräußerungs-und Belastungsverbot?

Verfasst: 04.03.2015, 11:06
von Addi
@ Marko:

...

dann hat sich ja unser Beitrag hier gelohnt, was Sinn und Zweck dieses Forums ist...

Re: Veräußerungs-und Belastungsverbot?

Verfasst: 07.03.2015, 09:05
von kanwal
allo, wir haben vor etwa 5 Monaten auf ein Haus geboten für das wir uns interessieren. Da wir die einzigen Bieter waren, gaben wir ein Mindergebot unter 30% vom Verkehrswert ab. Da dieses Gebot nicht zuschlagsfähig war, wurden wir auf den Wiederholungstermin der nun ohne Wertgrenzen stattfinden soll hingewiesen. Leider bekommen wir vom Amtsgericht keine weitere Auskunft wann dieser Termin stattfinden soll. :P :P :P :P

Re: Veräußerungs-und Belastungsverbot?

Verfasst: 07.03.2015, 21:14
von Addi
....
Wenn, wie vorliegend der Zuschlag gem. $ 85a ZVG versagt worden ist, ist von Amts wegen ein neuer Versteigerungstermin in einer Frist von 3 bis 6 Monaten zu bestimmen. Das heisst der Termin wird sofort bestimmt und neu anberaumt. Eine Ausnahme gäbe es dann, wenn an ihrem Amtsgericht die Terminsdichte so dich ist, dass ein 2ter Termin nicht binnen 6 Monaten angesetzt werden kann.
Von daher empfehle ich Ihnen direkt bei dem Amtsgericht nachzufragen, für wann neu terminiert worden ist.
Auch die Gläubigerbank kann hierüber Auskunft geben..