Hallo zusammen,
ich habe eine Eigentumswohnung und bin allein im Grundbuch eingetragen.
Früher konnte ich meine Kredite und anderen Verpflichtungen noch bezahlen, aber meine finanzielle Situation ist in den letzten Jahren immer schlechter geworden. Inzwischen habe ich drei Inkassoforderungen. Ein Inkassounternehmen hat bereits ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Zusätzlich hat mir das Jugendamt wegen Unterhaltsrückständen mitgeteilt, dass Ende August ein Antrag auf Vermögensauskunft gestellt wurde.
Ich habe große Angst, meine Wohnung zu verlieren, für die ich mein ganzes Leben gearbeitet habe. Das Geld, um alle Schulden zu bezahlen, habe ich nicht.
So wie ich es inzwischen verstanden habe, bringt es jetzt auch nichts mehr, die Wohnung auf jemand anderen zu übertragen oder zu verkaufen, weil solche Vorgänge später möglicherweise angefochten werden könnten. Das hätte man wohl viel früher regeln müssen.
Wie schnell kann es im schlimmsten Fall gehen? Wenn ich wegen der Vermögensauskunft zum Gerichtsvollzieher muss und dort angebe, dass ich Eigentümer einer Wohnung bin: Was passiert danach? Kann ein Gläubiger dann direkt die Zwangsversteigerung beantragen, und über welchen Zeitraum sprechen wir ungefähr, bis die Wohnung tatsächlich versteigert werden könnte?
Vielleicht hat jemand hier Erfahrungen mit einer ähnlichen Situation.
Vielen Dank.
Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Eigentumswohnung, Schulden und Vermögensauskunft
……
Ja, eine solche Situation kann mittlerweile viele Verbraucher/ Eigentümer treffen, wenn die Zinsbindungszeit jetzt nach 10 Jahren abgelaufen ist und nun höher weiter finanziert werden muss.
Als erstes sollten sie mit den Inkassodiensten Ratenzahlungen vereinbaren und direkt mit der Ratenzahlung beginnen und nicht auf deren Antwort warten.
Auch für diese „Einigung“ wird eine weitere Gebühr angesetzt.
In der Vermögensauskunft bei dem Gerichtsvollzieher ist die Wohnung anzugeben.
Eine Anordnung der Zwangsversteigerung kann aufgrund des vermutlich vorliegenden Vollstreckungsbescheids aus dem Mahnbescheid erfolgen.
Allerdings im Range nach den eingetragenen Grundpfandrechten für die damalige Finanzierung.
Ist Die ETW unbelastet könnten sie versuchen ein Darlehen bei ihrer Hausbank zu bekommen, abgesichert auf der Wohnung durch eine Grundschuld.
Ist dies nicht möglich werden ihre Gläubiger versuchen zunächst eine Zwangssicherungshypothek in das Wohnungsgrundbuch einzutragen. Aus dieser kann die ZV beantragt werden. Eine Befriedigung der Gläubiger aus der Sicherungshypothek ist jedoch nur dann möglich, wenn der Wert höher ist als die Belastung und soviel geboten wird, das auf die neuen Gläubiger eine Zuteilung erfolgen kann.
Mit einem Versteigerungstermin ist mittlerweile in ca. 2 Jahren nach der Beschlagnahme zu rechnen.
Einstellungsanträge können zeitnah nach der Anordnung gestellt werden, wenn’s ihnen möglich ist die Neue Schulden binnen 6 Monaten zu tilgen.
Aber, soweit ist es noch nicht. Versuchen sie die neuen Schulden in Raten zu zahlen. Auch über den Unterhaltsrückstand kann das Jugendamt ihrer Kommune oder des Kreises nach schriftlicher Anerkennung gegebenfalls auch eine Absicherung durch Eintragung einer Grundschuld/Sicherungshypothek eine Absicherung erhalten…
Also den Kopf nicht in den Sand stecken.Aktiv werden und zumindest kleine Raten zahlen…
Ja, eine solche Situation kann mittlerweile viele Verbraucher/ Eigentümer treffen, wenn die Zinsbindungszeit jetzt nach 10 Jahren abgelaufen ist und nun höher weiter finanziert werden muss.
Als erstes sollten sie mit den Inkassodiensten Ratenzahlungen vereinbaren und direkt mit der Ratenzahlung beginnen und nicht auf deren Antwort warten.
Auch für diese „Einigung“ wird eine weitere Gebühr angesetzt.
In der Vermögensauskunft bei dem Gerichtsvollzieher ist die Wohnung anzugeben.
Eine Anordnung der Zwangsversteigerung kann aufgrund des vermutlich vorliegenden Vollstreckungsbescheids aus dem Mahnbescheid erfolgen.
Allerdings im Range nach den eingetragenen Grundpfandrechten für die damalige Finanzierung.
Ist Die ETW unbelastet könnten sie versuchen ein Darlehen bei ihrer Hausbank zu bekommen, abgesichert auf der Wohnung durch eine Grundschuld.
Ist dies nicht möglich werden ihre Gläubiger versuchen zunächst eine Zwangssicherungshypothek in das Wohnungsgrundbuch einzutragen. Aus dieser kann die ZV beantragt werden. Eine Befriedigung der Gläubiger aus der Sicherungshypothek ist jedoch nur dann möglich, wenn der Wert höher ist als die Belastung und soviel geboten wird, das auf die neuen Gläubiger eine Zuteilung erfolgen kann.
Mit einem Versteigerungstermin ist mittlerweile in ca. 2 Jahren nach der Beschlagnahme zu rechnen.
Einstellungsanträge können zeitnah nach der Anordnung gestellt werden, wenn’s ihnen möglich ist die Neue Schulden binnen 6 Monaten zu tilgen.
Aber, soweit ist es noch nicht. Versuchen sie die neuen Schulden in Raten zu zahlen. Auch über den Unterhaltsrückstand kann das Jugendamt ihrer Kommune oder des Kreises nach schriftlicher Anerkennung gegebenfalls auch eine Absicherung durch Eintragung einer Grundschuld/Sicherungshypothek eine Absicherung erhalten…
Also den Kopf nicht in den Sand stecken.Aktiv werden und zumindest kleine Raten zahlen…