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Strohmänner

Verfasst: 26.07.2025, 13:00
von Poggy25
Guten Tag,

der Einsatz von Strohmännern kann eine Versteigerung zum Schaden eines Miteigentümers oder eines Schuldners manipulieren.
Wie liesse er sich aufdecken?
Im 2. Versteigerungstermin wurde als einziges anerkanntes Gebot ein nicht zuschlagsfähiges Gebot ohne Sicherheitsverlangen (in meiner unverschuldeten und angekündigten Abwesenheit) abgegeben, nachdem in 1. Termin niemand bot. Im 2. Termin hatte ich danach ein geringfügig höheres Gebot abgegeben, für welches Sicherheit verlangt wurde.
Der Bieter des 2. Termins war dem Anwalt des Antragstellers nach seinen eigenen Angaben gut bekannt. Im Termin äußerte der Anwalt als Antwort auf meinen Verdacht, dass das Gebot im Auftrag des Antragstellers abgegeben wurde, zumal ich Bieter und Anwalt sich in der Vorhalle vor dem Termin länger im Gespräch sah, der Bieter würde oft bieten und über sich, als Anwalt, er hätte schon zahlreiche Versteigerungen betreut und würde den Bieter dadurch kennen.
Nach dem Termin äußerte mir gegenüber der Bieter, er würde öfter für Mandanten bieten, und hätte ich keine Rechtsmittel eingelegt (u.a. eine Erinnerung), hätte er deutlich mehr geboten. Die gleiche Äußerung kam in einer mir nicht weiter geleiteten Stellungnahme der Anwältin zu meiner Erinnerung (Abschreckung von Bietern durch meine Erinnerung).
Der Antragsteller hatte vor dem 1. Termin, kurz bevor ich als Geschwister das Vermächtnis annahm und Miteigentümer wurde, die nicht mehr valutierenden Grundschulden, die über das geringste Gebot mich hätten schützen können, heimlich mit dem sicherlich ahnungslosen , aber auch ignoranten Alleinerben löschen lassen. Auch hat er immer wieder geäußert, eines von zwei geteilten Objekten unter seinen Preisvorstellungen zu alleineigentum erwerben (statt verkaufen) zu wollen, andernfalls würde er die Versteigerung fortsetzen.
Im 3. Termin des o.g.Objekts erscheinen 3 neue Bieter, das 1. Gebot liegt etwas über 5/10, dieses wird in kleinen Schritten geringfügig überboten, bis etwa 5/10-6/10 des Verkehrswerts erreicht sind. Danach nimmt der Anwalt der Antragstellerin Kontakt auf mit dem Höchstbietenden und bittet ihn im Gerichtssaal um dessen Kontaktdaten.
Der Zeuge, der dies mitbekam, denkt genauso wie ich, dass diese Versteigerung durch scheingebote und solche Gebote, die vertraglich über einen vereinbarten Rückkauf mir einen Schaden verursachen sollten, manipuliert wurde. Ich war krankheitsbedingt abwesend und nicht vertreten.

Re: Strohmänner

Verfasst: 26.07.2025, 13:17
von Poggy25
Der Höchstbietende des 3. Termins ist ein Vertreter einer Immobilienfirma.
Mir scheint, dass Scheingebote und heimlich geplante Rückkäufe üblich sind. Letzteres vermute ich allein deshalb, weil das Gericht darüber aufklärt, dass im Falle eines nachträglichen Verkaufs der Immobilie eine doppelte Grunderwerbsteuer anfällt.