Haus erfolgreich ersteigert
Verfasst: 07.07.2025, 10:46
Hallo zusammen,
ich habe vor ein paar Wochen erfolgreich eine Immobilie ersteigert und per Post vom Amtsgericht die Anschrift der beiden Insolvenzverwalter der bisherigen Eigentümer erhalten.
Da es meine erste erfolgreiche Ersteigerung ist, stelle ich mir die folgenden Fragen:
- Sollte ich die Insolvenzverwalter bereits vor dem Verteilungstermin (Anfang August) kontaktieren, um zu klären wie die weiteren Schritte ablaufen sollen (Schlüsselübergabe, Räumung des Hab und Gut der bisherigen Besitzer, Anfrage bzgl. bestehender Gebäudeversicherung etc.).
- Kann ich den Kontakt zu den Insolvenzverwaltern (Anwälte) selber durchführen oder ist es auf jeden Fall ratsam dies (meinerseits) ebenfalls über einen Anwalt (für Immobilienrecht) laufen zu lassen (was zusätzliche Kosten verursacht).
Eine Wohngebäudeversicherung habe ich bereits abgeschlossen, da es keine Info gab, ob vor der Versteigerung Versicherungsschutz besteht.
Nach aktuellem Stand wohnen die bisherigen Eigentümer nicht mehr im Objekt und das Objekt ist unbewohnt.
Im Voraus schon einmal vielen Dank für eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen
ich habe vor ein paar Wochen erfolgreich eine Immobilie ersteigert und per Post vom Amtsgericht die Anschrift der beiden Insolvenzverwalter der bisherigen Eigentümer erhalten.
Da es meine erste erfolgreiche Ersteigerung ist, stelle ich mir die folgenden Fragen:
- Sollte ich die Insolvenzverwalter bereits vor dem Verteilungstermin (Anfang August) kontaktieren, um zu klären wie die weiteren Schritte ablaufen sollen (Schlüsselübergabe, Räumung des Hab und Gut der bisherigen Besitzer, Anfrage bzgl. bestehender Gebäudeversicherung etc.).
- Kann ich den Kontakt zu den Insolvenzverwaltern (Anwälte) selber durchführen oder ist es auf jeden Fall ratsam dies (meinerseits) ebenfalls über einen Anwalt (für Immobilienrecht) laufen zu lassen (was zusätzliche Kosten verursacht).
Eine Wohngebäudeversicherung habe ich bereits abgeschlossen, da es keine Info gab, ob vor der Versteigerung Versicherungsschutz besteht.
Nach aktuellem Stand wohnen die bisherigen Eigentümer nicht mehr im Objekt und das Objekt ist unbewohnt.
Im Voraus schon einmal vielen Dank für eure Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen