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Haus erfolgreich ersteigert

Verfasst: 07.07.2025, 10:46
von StEil
Hallo zusammen,

ich habe vor ein paar Wochen erfolgreich eine Immobilie ersteigert und per Post vom Amtsgericht die Anschrift der beiden Insolvenzverwalter der bisherigen Eigentümer erhalten.

Da es meine erste erfolgreiche Ersteigerung ist, stelle ich mir die folgenden Fragen:

- Sollte ich die Insolvenzverwalter bereits vor dem Verteilungstermin (Anfang August) kontaktieren, um zu klären wie die weiteren Schritte ablaufen sollen (Schlüsselübergabe, Räumung des Hab und Gut der bisherigen Besitzer, Anfrage bzgl. bestehender Gebäudeversicherung etc.).

- Kann ich den Kontakt zu den Insolvenzverwaltern (Anwälte) selber durchführen oder ist es auf jeden Fall ratsam dies (meinerseits) ebenfalls über einen Anwalt (für Immobilienrecht) laufen zu lassen (was zusätzliche Kosten verursacht).


Eine Wohngebäudeversicherung habe ich bereits abgeschlossen, da es keine Info gab, ob vor der Versteigerung Versicherungsschutz besteht.

Nach aktuellem Stand wohnen die bisherigen Eigentümer nicht mehr im Objekt und das Objekt ist unbewohnt.

Im Voraus schon einmal vielen Dank für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen

Re: Haus erfolgreich ersteigert

Verfasst: 07.07.2025, 12:59
von Addi
Sollte ich die Insolvenzverwalter bereits vor dem Verteilungstermin (Anfang August) kontaktieren, um zu klären wie die weiteren Schritte ablaufen sollen (Schlüsselübergabe, Räumung des Hab und Gut der bisherigen Besitzer, Anfrage bzgl. bestehender Gebäudeversicherung etc.)

Ja, das ist empfehlenswert und naheliegend.
Mit der Zuschlagserteilung sind sie bereits neuer "Eigentümer" der ersteigerten Immobilie und können diese bereits in Besitz nehmen. auch die Insolvenzverwalter sind froh und dankbar, wenn diese sich nicht mehr um die Immobilie kümmern müssen.


- Kann ich den Kontakt zu den Insolvenzverwaltern (Anwälte) selber durchführen oder ist es auf jeden Fall ratsam dies (meinerseits) ebenfalls über einen Anwalt (für Immobilienrecht) laufen zu lassen (was zusätzliche Kosten verursacht).[/i]

Natürlich eigenständig. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht notwendig.