Unbedenklichkeitsbescheinigung Alt-Eigentümer
Verfasst: 15.04.2025, 13:24
Die Rechtspflegerin beim Versteigerung-Gericht ist zwar sehr freundlich, aber schlecht zu erreichen. Vielleicht könnt ihr mir folgende, an sich recht einfache Frage, ja spontan beantworten?
Ich habe vor zwei Monaten im Rahmen einer Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft den Zuschlag erhalten, also als Alteigentümer. Der Verteilungtermin ist erfolgreich über die Bühne gegangen, die Finanzierung bei der Bank steht. Im Rahmen der nachehelichen Auseinandersetzung wird ja keine Grunderwerbsteuer fällig.
Meine Frage ist nun: Benötige ich dennoch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts? wer beantragt die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Fall einer Teilungsversteigerung? muss ich irgendetwas veranlassen oder eine Bescheinigung vorlegen?
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für eine Antwort.
Ich habe vor zwei Monaten im Rahmen einer Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft den Zuschlag erhalten, also als Alteigentümer. Der Verteilungtermin ist erfolgreich über die Bühne gegangen, die Finanzierung bei der Bank steht. Im Rahmen der nachehelichen Auseinandersetzung wird ja keine Grunderwerbsteuer fällig.
Meine Frage ist nun: Benötige ich dennoch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts? wer beantragt die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Fall einer Teilungsversteigerung? muss ich irgendetwas veranlassen oder eine Bescheinigung vorlegen?
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für eine Antwort.