Nießbrauchs
Verfasst: 09.04.2025, 15:23
Hallo!
"Das Grundstück und seine Bebauung werden nahezu vollständig durch die Berechtigten des Nießbrauchs unter Abt. 11/6 des Grundbuchblattes genutzt."
Das Grundstück besteht aus zwei separaten Gebäuden. Das zweite Gebäude wird im Gutachten vollständig erwähnt, und es liegen mögliche Mietberechnungen vor. Das kleinere Gebäude, das vermutlich vom Nießbraucher genutzt wird, wird jedoch nicht erwähnt. Bedeutet das, dass der Nießbraucher das Grundstück auch nach der Versteigerung weiterhin nutzt und ich davon ausgehe, dass er die Verwaltung des Grundstücks fortführt und mir im Erfolgsfall keine Miete zahlt? Ehrlich gesagt habe ich den Begriff „Nießbrauch“ noch nie gehört! Ich habe auch hier in den Foren nachgeschaut, aber nichts Relevantes zu dieser Situation gefunden.
Vielen Dank!.
"Das Grundstück und seine Bebauung werden nahezu vollständig durch die Berechtigten des Nießbrauchs unter Abt. 11/6 des Grundbuchblattes genutzt."
Das Grundstück besteht aus zwei separaten Gebäuden. Das zweite Gebäude wird im Gutachten vollständig erwähnt, und es liegen mögliche Mietberechnungen vor. Das kleinere Gebäude, das vermutlich vom Nießbraucher genutzt wird, wird jedoch nicht erwähnt. Bedeutet das, dass der Nießbraucher das Grundstück auch nach der Versteigerung weiterhin nutzt und ich davon ausgehe, dass er die Verwaltung des Grundstücks fortführt und mir im Erfolgsfall keine Miete zahlt? Ehrlich gesagt habe ich den Begriff „Nießbrauch“ noch nie gehört! Ich habe auch hier in den Foren nachgeschaut, aber nichts Relevantes zu dieser Situation gefunden.
Vielen Dank!.