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Sicherheitsleistung für die Teilnahme an der Zwangsversteigerung

Verfasst: 29.02.2024, 11:15
von bamse
Hallo zusammen,

Ich bin neu in den ZW-Prozessen. Mir gefiel eine Wohnung. Mir ist bekannt, dass ich zur Teilnahme am ZW 10 % des Verkehrswertes spätestens 10 Tage vor der Auktion auf das Bankkonto des Gerichts überweisen muss. Was passiert, wenn ich die Versteigerung nicht gewinne? Wie und wann bekomme ich mein Geld zurück? Und wie realistisch ist es, die Auktion zu gewinnen, indem man 50 % des Marktwertes bietet? Oder normalerweise nähern sie sich 100 % des Verkehrswerts.

Herzlichen Dank!

Re: Sicherheitsleistung für die Teilnahme an der Zwangsversteigerung

Verfasst: 29.02.2024, 21:51
von Addi
Zunächst, Versteigerungen bei Amtsgerichten sind keine „Auktion“ im Sinne von E-bay, und es gibt dort nichts zu gewinnen!
Bieter, die SL erbringen und den Zuschlag nicht erhalten bekommen die geleistete SL zurücküberwiesen. Alternativ können Sie neben der Überweisung auch einen Bieterscheck ihrer Bank vorlegen, den Sie ebenfalls zurückerhalten, sollten Sie den Zuschlag nicht erhalten.
Die Zeiten Immobilien für 50% des VW zu ersteigern sind schon seit Jahren vorbei.

Re: Sicherheitsleistung für die Teilnahme an der Zwangsversteigerung

Verfasst: 01.03.2024, 10:34
von bamse
Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich komme aus dem Ausland, daher ist ein Bidder-Check keine Option, dann wird es SL sein.
Aber ist es doch normal, dass der ZW zum Höchstgebot niedriger ist als der Verkehrswert, oder? Ansonsten wäre es besser, einfach auf dem freien Immobilienmarkt zu kaufen...

Re: Sicherheitsleistung für die Teilnahme an der Zwangsversteigerung

Verfasst: 01.03.2024, 17:16
von Addi
Aktuell wird der Zuschlag meist zu einem Höchstgebot erteilt, welches höher liegt als der VW. Nur dann, wenn die Immobilie nicht attraktiv genug ist (Alter, Lage, Zuschnitt pp.), kann ein Meistgebot schon noch unter VW erfolgen.
Es ist immer individuell auf das jeweilige Objekt zu betrachten.
Allgemeingültig Aussagen kann man nicht treffen…