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Beitritt Teilungsversteigerung

Verfasst: 25.09.2023, 01:04
von Bergmann
Guten Tag,

Ich bin Teil einer dreier Erbengemeinschaft, zwei der Gemeinschaft haben die Teilungsversteigerung beantragt.
Der Nachlass wurde geschätzt, vom Gericht wurde der VW festgelegt, der Beschluss zugestellt.
Wie kann ich das Verfahren mit einem Beitritt lenken? Zum Beispiel: Alleine Bieter ausschließen,
Die Erben sind zerstritten, die Antragsteller fühlen sich benachteiligt, so dass hier keine Einigung herbeigeführt werden kann.
Gilt die 7/10 und 5/10 Grenze auch bei TV?
Muss ich selbst beim Mitbieten Sicherheitsleistung bzw. meinen Anteil mit bezahlen?

Freundliche Grüße vom Bergmann

Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Verfasst: 25.09.2023, 07:53
von Addi
Wie kann ich das Verfahren mit einem Beitritt lenken?
Zum Beispiel: Alleine Bieter ausschließen,

Durch den Beitritt erreichen Sie lediglich einen Status quo zu den beiden übrigen Antragstellern der Erbengemeinschaft. Bieter ausschließen können Sie nicht, was im Übrigen für alle Versteigerungen gilt. Sie haben die Möglichkeit Sicherheitsleistung bei Abgabe von Geboten zu beantragen

Gilt die 7/10 und 5/10 Grenze auch bei TV?

Die 5/10 Grenze, gilt für jede Art der Versteigerung. Die 7/10 Grenze bei einer TV in der Regel nicht, da zumeist sämtlich noch eingetragene Grundpfandrechte bestehen bleiben und mit übernommen werden müssen. Es ist keine ZV, bei denen Gläubiger die Befriedigung aus der Versteigerung der Immobilie suchen.

Muss ich selbst beim Mitbieten Sicherheitsleistung bzw. meinen Anteil mit bezahlen?

Nur dann, wenn die beiden anderen Antragsteller SL für die Abgabe Ihres Gebotes beantragen....

Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Verfasst: 28.09.2023, 23:42
von Bergmann
Guten Tag Zusammen,
kann mann das so absenden als Beitrittserklärung?

Es grüßt der Bergmann

Amtsgericht Musterstadt
Vollstreckungsgericht
Musterstr.

00000 Musterstadt

Beitritt Teilungsversteigerung Mustermann, U.a. ./ Musterpersonwg
ZVS Aufhebung der Gemeinschaft

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich den Beitritt zu den Teilungsversteigerungsverfahren
mit folgenden Aktenzeichen Amtsgericht Musterstadt:
2H 1/25
2H 2/25
2H 3/25
2H 4/25
2H 6/25
2H 7/25

Alle erforderlichen Unterlagen liegen bereits vor.

Mit freundlichen Grüßen
Musterperson

Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Verfasst: 29.09.2023, 06:39
von Addi
Ja, wenn die Zuordnung zu den einzelnen Verfahren möglich ist und sie als Absender und Miteigentümer an allen Verfahren sind……

Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Verfasst: 03.10.2023, 23:26
von Bergmann
Danke für die schnelle Information.

Bei einem Beitritt handelt es sich um 1 Verfahren und zwei Antragsteller, die Anträge laufen parallel nebeneinander her, wie bringe ich mich mit einem Beitritt in eine günstigere Position außer dem Status-Q.

Der Status-Q bedeutet ich bin auch Antragsteller, was kann ich damit zu meinem Vorteil anfangen,

Viele Grüße vom Bergmann.

Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Verfasst: 04.10.2023, 06:58
von Addi
…..
So ist es zum Glück nicht. Die TV soll vor Gericht jedem Beteiligten ein „faires Verfahren“ bieten und durchführen.
Alle Antragsteller, welche gleichermaßen auch Antragsgegner sind, haben die identischen Rechte in dem TV Verfahren.
Zur Vorbereitung kann jedoch folgender Ratgeber empfohlen werden.

Storz / Kiderlen
Praxis der Teilungsversteigerung

Leitfaden für Beteiligte, deren Rechtsanwälte und Rechtspfleger
Einzeldarstellung
Buch. Softcover
7. Auflage. 2024
Rund 500 S.
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-77236-8

Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Verfasst: 13.10.2023, 00:45
von Bergmann
Danke für die Buchempfehlung.

Heute habe ich die Nachricht erhalten das der Beitritt genehmigt ist, auf der Rückseite war die Info über eine 14 Tägige Notfrist zum ruhelassen des Verfahrens.

Gilt diese Notfrist erneut?

Viele Grüße
Vom Bergmann

Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Verfasst: 13.10.2023, 20:25
von Addi
Die Einstellungsfrist von 14 Tagen ab Zustellung gilt jeweils für den Antragsgegner, bei einer Anordnung und wenn der Antragsgegner dem Verfahren Beitritt auch für den Antragsteller gleichermaßen…

Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Verfasst: 14.10.2023, 16:32
von Bergmann
Danke für die Antwort Addy.
Nochmal kurz zu verstehen, die Notfrist gilt jetzt nochmals für den Antragsteller und für mich als jetzt beigetretener.


Viele Grüße vom Bergmann

Re: Beitritt Teilungsversteigerung

Verfasst: 18.10.2023, 06:50
von Addi
Natürlich nicht für sie, da nur der Antragsgegner eines Beitritts oder einer Anordnung durch die Einstellungsmöglichkeit geschützt werden soll. Der Antragsteller will ja gerade die Durchführung der TV, und kann dies jederzeit durch einen eigene Einstellungsbewilligung unterbrechen.