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Teilungsversteigerung erbgemeinschaft

Verfasst: 05.02.2022, 14:54
von Mike
Hallo,
Bin neu hier und ratlos und mit meinem Latein am Ende.

Konstelation: zwei Häuser gehörenden Eltern zu je 50 Prozent. In dem einen wohnen die Eltern und in dem anderen die Tochter mit Familie. Die Mutter verstirbt. Es kommt zu gesetzlichen Erbfolge unter dem Vater, Tochter und Bruder.Da der Väter und die Tochter nicht auf die überzogenen Vorstellungen des Bruders, zur Auflösung der erbgemeinschaft eingehen wollen, will
der Bruder jetzt die teilungsversteigerung der beiden Immobilien beantragen.

Jetzt meine Frage :
Da es ja das kleine und große antragsrecht gibt, könnten wir das kleine beantragen und dem Bruder seine Anteile zu ersteigern.
Nun die frage:
Kann der Bruder im Nachgang noch das große antragsrecht einreichen, auch wenn wir schon das kleine eingereicht haben?

Danke schon mal im voraus

Re: Teilungsversteigerung erbgemeinschaft

Verfasst: 05.02.2022, 14:57
von Mike
Ich hab noch eine Frage vergessen.

Welche Voraussetzungen müssten erfüllt sein, damit man auf rechtsmissbrauch klagen könnte.

Ihm stehen im ganzen beider Grundstücke 12,5 Prozent zu und er fordert von und in sach- und geltwert 122,5 Prozent.

Re: Teilungsversteigerung erbgemeinschaft

Verfasst: 05.02.2022, 16:17
von Addi
......

Sind mehrere Grundstücksgemeinschaften "ineinander verschachtelt", so kann mit dem "kleinen Antrag" die Aufhebung einer der mehreren Gemeinschaften betrieben werden, mit dem "großen Antrag" die Aufhebung aller Gemeinschaften an dem Grundstück.

Beispiel:
Im Grundbuch waren die Eheleute F und M je hälftig als Eigentümer eines Gebäudegrundstücks eingetragen. M ist gestorben, er wurde von F zu ½, von seinem Sohn S und seiner Tochter T zu je ¼ beerbt. Hier besteht zwischen F einerseits und der Erbengemeinschaft andererseits eine Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 741 ff. BGB. Unter den Erben besteht bezüglich der von M stammenden Miteigentumshälfte eine Erbengemeinschaft als Gesamthand. Ein einzelner Miterbe kann mit dem "kleinen Antrag" die Aufhebung der Erbengemeinschaft, die an der Miteigentumshälfte besteht, verlangen oder aber mit dem "großen Antrag" die Aufhebung der beiden Gemeinschaften am ganzen Grundstück.

Es trifft somit genau Ihren Fall.
Sinn macht es schon zunächst das kleine Antragsrecht hinsichtlich nur der Erbengemeinschaft an dem 1/2 Anteil der Mutter zu beantragen um den Sohn und Bruder herauszubekommen.
Ob und inwieweit dieser dann auch die TV für das gesamte Grundstück beantragt ist fraglich und abzuwarten.
Letztlich kann der Bruder vom Erlösüberschuss das Verlangen, was er denkt erhalten zu können. Die Erbanteile selbst sind insoweit unerheblich.
Von daher ist es am Besten die Forderung des Bruders zu erfüllen um selbst das Eigentum zu behalten. Diese ist dann in Gefahr wenn der Bruder selbst aktiv in ein Verfahren mit Antrag oder Beitritt eingreift....

Re: Teilungsversteigerung erbgemeinschaft

Verfasst: 06.02.2022, 08:12
von Mike
Danke für die schnelle Antwort.

Es ist doch aber unglaublich, welche eine Macht der deutsche Staat, einer Person mit so wenig Anteil an Immobilien gibt. Die Person, kann das ganze Leben einer Person oder Familie zerstören und das was sie sich aufgebaut haben.

Was ist eure Meinung zwecks dem rechtsmissbrauch?

Lg mike

Re: Teilungsversteigerung erbgemeinschaft

Verfasst: 06.02.2022, 11:29
von Addi
......
Der Deutsche Staat mischt sich nie in die Erbauseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ein.
Fakt ist es doch, das letztlich Ihre Eltern es versäumt haben, eine Regelung zu treffen, die diesen genehm sind und eine vertretbare Regelung für alle Beteiligten schaffen.
Der Deutsche Staat kann natürlich nicht wissen, dass es Beteiligte einer Erbengemeinschaft gibt, die den Rahmen einer vernünftigen Aufteilung sprengen und somit einer TV bedürfen.
Wird dann die TV bei Gericht beantragt, begibt sich die Gemeinschaft in die staatliche Gerichtsebene und hat sich den Regelungen des ZVG zu unterziehen.....

Also nicht die eigene „Uneinigkeit untereinander“ auf den Staat abschieben.
Der Staat, das Gericht braucht keine Teilungsversteigerungen.....

Re: Teilungsversteigerung erbgemeinschaft

Verfasst: 06.02.2022, 12:25
von Mike
Ich weis was du meinst, das ist auch richtig und ich habe mich da vielleicht falsch ausgedrückt.

Mir geht es nur darum, daß die Immobilien, ohne jegliche Art von Hilfe seinerseits, gebaut worden. Die Bewohner dieser Immobilien, ihr ganzes Geld und Kraft dort rein gesteckt haben. Das er durch so einen Schicksalsschlag, plötzlich Mitspracherecht hat, was die Immobilien angeht. Und das Mitspracherecht bis hin zum Verlust dieser gehen kann. Obwohl der Vater noch lebt.
Ihm worden sämtliche Dinge (Geld und imobilie) angeboten, was seinen erbteil entspricht und weit drüber geht (vorgezogene Erbe, er bekommt in 4 Jahren das elternhaus) und er hat aus trotz und schur alles abgelehnt.

Is das nich schon eine Art von rechtsmissbrauch?????