Seite 1 von 1
offene Nebenkosten, etc.
Verfasst: 12.01.2021, 19:09
von rh7
Guten Abend,
lt. Gespräch mit Rechtspfleger kann ein Verst.objekt auch noch mit offenen Rechnungen bzgl. Strom, Gas, Wasser, etc. sein.
Wie kann man die Höhe erfahren?
Gibt es weitere offene Posten, die man als Erwerber übernehmen darf, welche zum Verst.termin nicht bekannt waren?
Kann es sein, daß eine Grundschuld vom Ersteigerer mit übernommen werden muss?
Besten Dank und viele Grüße
Re: offene Nebenkosten, etc.
Verfasst: 13.01.2021, 09:20
von Addi
Alles notwendige ist von dem Gericht im Versteigerungstermin bekanntzugeben und mitzuteilen. Fragen können und sollten gestellt werden.
Grundsätzlich gehen ab Erteilung des Zuschlags sämtliche Rechte und Pflichten auf den Ersteher über.
Also taggenaue Abrechnung von Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfallbeseitigung und Straßenreinigung)
Hinsichtlich Verbrauchskosten sollte der Eigentumswechsel schnellstmöglich den Verbrauchsdienstleistern mitgeteilt werden und eine Ablesung vor Ort erfolgen....
Sollte eine Grundschuld bestehen bleiben so ist diese in Anrechnung auf das Geringste Gebot zu berücksichtigen. Dies ist aber vor Beginn der Bietungsstunde allen Im Termin Anwesenden mitzuteilen.
Re: offene Nebenkosten, etc.
Verfasst: 13.01.2021, 12:22
von rh7
Hallo und besten Dank
Re: offene Nebenkosten, etc.
Verfasst: 31.01.2021, 17:18
von LerraW
Verstehe ich richtig, dass die Strom-/Gas-/Hausgeldschulden für die vergangenen Jahre, die evtl. einen 4-stelligen Betrag gebildet haben könnten und im Gutachten nicht erwähnt worden sind, an den Ersteher übergehen? Wird darüber überhaupt vor der Versteigerung berichtet?
Re: offene Nebenkosten, etc.
Verfasst: 31.01.2021, 19:31
von Addi
Nein, so würde es von mir nicht beantwortet.
Mir Zuschlag gehen Taggebäude die Rechte und Pflichten auf den Ersteher über.
Rückständige Hausgelder oder Grundbesitzabgaben meldet die WEG-Gemeinschaft oder die Kommune zum Verfahren an und diese Forderungen werden aus dem Meistgebot bedient.
Aber..ab Zuschlag laufen Verbrauchskosten zu Lasten des Erstehers.
Re: offene Nebenkosten, etc.
Verfasst: 31.01.2021, 21:53
von LerraW
Alles klar, vielen Dank, Addi.