Förmliche Hinterlegung == Überweisung; was ist Rücknahme-Verzicht?
Verfasst: 21.10.2020, 13:14
Hallo,
nach meinem Höchstgebot erhielt ich das Schreiben vom Amtsgericht mit der Bitte um Überweisung oder Hinterlegung des Bargebots + Zinsen.
Was bedeutet "Förmliche Hinterlegung" und "Rücknahme verzichten"? Ist das Einfach eine Überweisung oder muss der Überweisende noch eine entsprechende Erklärung zum Verzicht der Rücknahme dem Amtsgericht senden?
Wenn ich Bargebot + Zinsen vor dem Verteilungstermin überweise erhalte ich automatisch die "zu viel" gezahlten zinsen zurück? Ich überweise ja früher sodass die maximal errechnete Dauer nicht zutrifft.
"...Durch eine förmliche Hinterlegung bei einem Amtsgericht (i.d.R. das Vollstreckungsgericht) entfällt die Verzinsungspflicht sobald der hinterlegte Betrag überwiesen wurde und auf die Rücknahme verzichtet wurde.
(§ 49 Abs.4 ZVG)"
Vielen Dank
nach meinem Höchstgebot erhielt ich das Schreiben vom Amtsgericht mit der Bitte um Überweisung oder Hinterlegung des Bargebots + Zinsen.
Was bedeutet "Förmliche Hinterlegung" und "Rücknahme verzichten"? Ist das Einfach eine Überweisung oder muss der Überweisende noch eine entsprechende Erklärung zum Verzicht der Rücknahme dem Amtsgericht senden?
Wenn ich Bargebot + Zinsen vor dem Verteilungstermin überweise erhalte ich automatisch die "zu viel" gezahlten zinsen zurück? Ich überweise ja früher sodass die maximal errechnete Dauer nicht zutrifft.
"...Durch eine förmliche Hinterlegung bei einem Amtsgericht (i.d.R. das Vollstreckungsgericht) entfällt die Verzinsungspflicht sobald der hinterlegte Betrag überwiesen wurde und auf die Rücknahme verzichtet wurde.
(§ 49 Abs.4 ZVG)"
Vielen Dank