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Förmliche Hinterlegung == Überweisung; was ist Rücknahme-Verzicht?

Verfasst: 21.10.2020, 13:14
von tim
Hallo,
nach meinem Höchstgebot erhielt ich das Schreiben vom Amtsgericht mit der Bitte um Überweisung oder Hinterlegung des Bargebots + Zinsen.
Was bedeutet "Förmliche Hinterlegung" und "Rücknahme verzichten"? Ist das Einfach eine Überweisung oder muss der Überweisende noch eine entsprechende Erklärung zum Verzicht der Rücknahme dem Amtsgericht senden?
Wenn ich Bargebot + Zinsen vor dem Verteilungstermin überweise erhalte ich automatisch die "zu viel" gezahlten zinsen zurück? Ich überweise ja früher sodass die maximal errechnete Dauer nicht zutrifft.
"...Durch eine förmliche Hinterlegung bei einem Amtsgericht (i.d.R. das Vollstreckungsgericht) entfällt die Verzinsungspflicht sobald der hinterlegte Betrag überwiesen wurde und auf die Rücknahme verzichtet wurde.
(§ 49 Abs.4 ZVG)"
Vielen Dank

Re: Förmliche Hinterlegung == Überweisung; was ist Rücknahme-Verzicht?

Verfasst: 21.10.2020, 17:42
von Addi
Es verwundert mich, dass dies von dem terminsleitenden Rechtspfleger/in im Versteigerungstermin nicht bekannt gegeben worden ist?
Der Hinweis bedeutet, dass zur Vermeidung des Verzinszungspflicht von 4%, auf das bare Meistgebot ab Zuschlag, das Meistgebot beim Amtsgericht- Hinterlegungsstelle- hinterlegt werden kann.
Wichtig: Es muss ein förmlicher Hinterlegungsantrag gestellt werden und auf die Rücknahme des hinterlegten Betrages verzichtet wird. Nach Überweisung des Geldbetrages entfällt sodann die Verzinsung.
Das Vollstreckungsgericht muss dann das bare Meistgebot plus die Tage Zinsen bis zur Zahlung neu berechnen und der überzahlte Betrag wird dann an Sie mit Ausführung des Teilungsplanes zurücküberwiesen. Von daher sollten Sie Ihre Bankverbindung dem Vollstreckungsgericht mitteilen.
Ist noch was unklar bitte direkt an den zuständigen Rechtspfleger/in bei dem Vollstreckungsgericht wenden.