Antrag auf Teilungsversteigerung - laufende Darlehn

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Moderator: Alfred_Hilbert

kianofuzzy
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Antrag auf Teilungsversteigerung - laufende Darlehn

Beitragvon kianofuzzy » 16.10.2020, 11:52

Hallo zusammen,

ich bin ein "Neuling" rund um das Thema Teilungsversteigerung. Ich bin auch nicht sicher, ob das eher eine finanztechnische Frage als eine rechtliche Frage einzuordnen ist und somit, dass Forum ggf. gar nicht der richtige Empfängerkreis für meine Frage darstellt, aber vielleicht hat ja jemand Erfahrungen gemacht.

Ich zahle nun seit über einem Jahr das Darlehn für das gemeinsame Haus (50/50) meines Ex-Mannes und mir allein. Ich bewohne es aber auch nach einer gerichtlichen Zuweisung alleine bzw. mit den Kindern. Leider stellt mein Ex sich bei einem gemeinsamen Verkauf quer. Ich bin aber nun nicht mehr bereit für ihn "Eigentum" mit anzusparen, da er sich finanziell aus allen anderen Verantwortungen herauszieht. Egal ob es die Kinder betrifft oder Reparaturen und andere Kredite, die mir freundlicherweise zur alleinigen Zahlung hinterlassen wurden :-/

Wie ist das denn wenn ich nun wohl oder übel die Teilungsversteigerung einleite, um die Situation zu beenden muss ich dann das Darlehn trotzdem weiterhin bedienen ? Oder "friert" es mit dem Antrag auf Versteigerung ein ?

Es geht mir darum, dass ich sobald ich das Verfahren angestoßen habe eine Wohnung anmieten werde und ich nicht in der Lage bin sowohl das Haus als auch eine Wohnung zu finanzieren. Zumal ja noch erhebliche Kosten als Antragstellerin auf mich zukommen, die ich als Vorauszahlung leisten muss. Und das Verfahren kann ja wohl bis zu 5 Jahren dauern.

Meine Sorge in ein finanzielles Disaster zu geraten ist groß.

Danke im Voraus für Eure Tipps

Addi
Beiträge: 1100
Registriert: 22.10.2014, 10:00

Re: Antrag auf Teilungsversteigerung - laufende Darlehn

Beitragvon Addi » 17.10.2020, 11:19

....
Zur Beruhigung..so ein Verfahren dauert derzeit Max. 1,5 Jahre, weil Immobilien stark nachgefragt sind und es meist bei einem Termin bei einer TV bleibt.
Wichtig ist zu wissen, was Sie genau wollen. Also, selbst mitbieten, um das Volleigentum zu erwerben, oder das Dritte es zu einem möglichst hohen Wert ersteigern und Sie raus müssen.
Sie müssen auch nicht direkt parallel eine Wohnung anmieten.
Oft ist es so, dass nach Wertfestsetzung der andere Teil (ihr Ex-Mann) bereit ist zu diesem Wert das Objekt zu verkaufen, bzw. Sie für den hälftigen Wert die Immobilie übernehmen können. Das macht auch Sinn, weil Sie dann mit den Kindern im Haus wohnen bleiben können.
Zum Darlehen:
Dies sollte auf jeden Fall weiter bedient werden, um keinen Verzug zu begründen.
Der bereits getilgte Grundschuldbetrag wandelt sich in eine verdeckte Eigentümergrundschuld um und steht rechtlich Ihnen und Ihrem Ex gemeinschaftlich zu. Angenommen da stehen 200.000,- im Grundbuch und 80.000,- sind getilgt.
Sie bieten 100.000.-€ bar plus 200.000,-€ bestehenbleibende Grundschuld = 300.000,-€ Meistgebot.
Sie übernehmen dann restliche 120.000,-€ gegenüber der Bank und zahlen bar 100.000,-€ Nach Abzug der Kosten von ca. 6.000,-€ werden 94.000,-€ verteilt an Sie und Ihren Ex. ZB. Jeder 50%(die nicht festgelegt sind auch wenn Sie zu 1/2 im Grundbuch stehen) Also 47.000,-€ an Ihren Ex Mann. Wurde der Kostenvorschusses von Ihnen gezahlt erhalten Sie diesen zurück und gleichen die getilgten 80.000,-€ zur Hälfte gegenüber Ihren ExMann mit 40.000,-€ aus. Sie finanzieren somit A: 120.000,-€ Rest Bank, 47.000,-€, B: hälftiger Barteil an den Ex und C: 40.000,-€ Ausgleich der bereits getilgten Grundschuld an den Ex.
Insgesamt somit 207.000,-€ (vergleichbar mit Zins- und Tilgung, die Sie auch derzeit zahlen.)
Wichtig: Das funktioniert nur so, wenn Sie und Ihr Ex sich auf jeweils 50% Aufteilung einigen. Beansprucht eine Partei mehr und die andere gesteht es nicht zu, wird der Übererlös bei Gericht hinterlegt bis Sie sich letztlich einigen....


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