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Verständnisproblem Grundschuld

Verfasst: 25.09.2020, 12:26
von aejsi5
Hallo zusammen,

ich habe eine wahrscheinlich einfache Frage und hoffe auf eine einfache Antwort. Ich interessiere mich gerade für ein Objekt in der ZV. Der Verkehrswert beträgt etwa 60.000€. 5/10 und 7/10 sind weggefallen. Der Gläubiger laut Gutachten ist meine Heimatstadt. Laut Grundbuchauszug besteht erstrangig eine Grundschuld i.H.V. knapp 80.000€
Jetzt meine Frage: Ich habe die Forenbeiträge hier so gelesen, dass sich das Mindestgebot, welches abzugeben ist berechnet aus der verbleibenden Grundschuld + Verfahrensgebühren. Ist das richtig? Bei solch einer Konstellation wird es doch nie zu einem Zuschlag kommen oder erlischt doch vielleicht die Grundschuld mit meinem Gebot (*fingerscrossed)

Mein Traum: Ich kauf das für 1.000€ und damit gehört das Objekt wirklich mir - schuldenfrei ist und bleibt ein Traum, oder?

Re: Verständnisproblem Grundschuld

Verfasst: 25.09.2020, 15:25
von Addi
Wenn, wovon auszugehen ist Die Gläubiger Bank aus der eingetragenen Grundschuld das Verfahren betreibt, erlischt diese und ist nicht zu übernehmen. Maßgeblich ist insoweit nur das Geringste Gebot- Bargebot--
Dies könnte bei ca. 4.000,-EUR liegen.
Falls der Schuldner der Bank noch 50.000,-EUR schuldet, werden Sie die Immobilie nicht für drunter erhalten, egal ob die Grenzen gefallen sind oder nicht.
ENTSCHEIDEND für die Höhe des Zuschlags ist immer der Betrag, den die betreibende Gläubigerin noch beansprucht.
Das darüber hinaus neben Ihnen noch mindestens 5 weitere Bietinteressenten so denken wie Sie, kann es sogar sein, dass die Immobilie über Verkehrswert zugeschlagen wird.
PS:
Schnäppchen bekommen Sie bei e-bay, Lidl oder Netto..nicht in einer gerichtlichen ZV....