Seite 1 von 1

Räumung durch Alteigentümer nach Versteigerung

Verfasst: 22.09.2020, 09:51
von Liselotte
Hallo,
was kann man tun, wenn der neue Eigentümer einem zu wenig Zeit zum Packen einräumt? Ich hatte 1,5 Tage, musste dann den Schlüssel abgeben und darf jetzt nach Terminvereinbarung nur noch einmal kurz meine Sachen abholen. Der neue Eigentümer ist nicht bereit, mir mehr Zeit (Ich bräuchte mindestens noch 2 Tage, um alles transportbereit zu verstauen.) einzuräumen. Ich bin jetzt total verzweifelt und weiß nicht, was ich machen soll.

Re: Räumung durch Alteigentümer nach Versteigerung

Verfasst: 22.09.2020, 13:36
von Addi
……
na ja, die Versteigerung lief doch bestimmt schon 1 Jahr oder länger? Von daher Hatten Sie doch genügend und ausreichend Zeit das Verlassen der Immobilie zu planen und zu regeln.....
Jetzt ist es tatsächlich "good will" des neuen Eigentümers, die Frist zu verlängern oder nicht.
Nur, was kann er schon machen, wenn Sie noch nicht alles geräumt haben?
Ihre persönlichen Gegenstände einfach aus der Wohnung schaffen kann und darf er nicht da verbotene Eigenmacht. Sollte er dies beabsichtigen, können Sie das durch eine "einstweilige Verfügung" die bei Gericht zu beantragen ist verhindern...
Aber am Besten ist es natürlich eine einvernehmliche Regelung mit dem neuen Eigentümer zu treffen...viel Erfolg..

Re: Räumung durch Alteigentümer nach Versteigerung

Verfasst: 24.09.2020, 09:36
von Liselotte
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe nicht vorher geräumt, weil ich selbst am Erwerb interessiert war, deshalb mitgeboten habe und eigentlich auch gute Chancen hatte. Dann hat es aber doch nicht geklappt...
Ich habe dem neuen Eigentümer um 2 Termine gebeten, um packen und abtransportieren lassen zu können. Bei den Terminen bin ich abhängig vom Terminkalender des Transportunternehmens. Der neue Eigentümer antwortet nicht und ich weiß dadurch nicht, ob ich das Grundstück dann betreten kann oder nicht. Ich möchte gern mein Eigentum haben, fühle mich auch sehr unwohl mit der Situation, weil kein Kontakt mehr mit dem neuen Eigentümer möglich ist. Wenn er mir die Abholung meiner persönlichen Gegenstände verweigert, gehen die dann automatisch in sein Eigentum über?

Re: Räumung durch Alteigentümer nach Versteigerung

Verfasst: 24.09.2020, 13:05
von Addi
Nein, natürlich nicht...keine Sorge.
Ersteigert wurde die Wohnung nicht deren Inhalt.
Auch muss er Ihnen ausreichend Zeit geben, Ihre Sachen anständig abtransportieren zu können.

Re: Räumung durch Alteigentümer nach Versteigerung

Verfasst: 24.09.2020, 14:18
von Liselotte
Danke!