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Verkehrswertgutachten

Verfasst: 04.08.2020, 11:30
von antrunte
Moin , moin !
in einem Verkehrswertgutachten steht ein Wert von 124.000
Gleichfalls steht aber auch unter Privatrechtliche Situation das Schuldverhältnisse die ggf in Abteilung III des Grundbuches verzeichnet sein könnten in diesem Gutachten nicht berücksichtigt worden sind .
Wie soll ich nun die 10% errechnen ?
MfG Andreas

Re: Verkehrswertgutachten

Verfasst: 04.08.2020, 22:04
von Addi
Die Sicherheitsleistung bei Abgabe von Geboten im Termin beträgt 10% vom festgesetzten Verkehrswert, somit 12.400,-€

Re: Verkehrswertgutachten

Verfasst: 05.08.2020, 13:59
von antrunte
Danke Addi !
Meine Frage war falsch gestellt . Richtig wäre :
Darf ein Gutachten ( vom Gericht in Auftrag gegeben ) ohne das der Gutachter einblick in das Grundbuch erhält überhaupt erstellt werden ?
Was wäre wenn in Abteilung III des Grundbuches 150.000 Grundschulden eingetragen sind ?
Oder wird das erst alles am Versteigerungstermin bekannt gegeben ?
Gruß A

Re: Verkehrswertgutachten

Verfasst: 05.08.2020, 22:09
von Addi
Selbstverständlich erhält der Gutachter Einblick in sämtliche behördliche Unterlagen wie da sind: Grundbuchauszug, Flurkarte, Bodernrichtwertkarte, Bauakte, Baugenehmigungen, Altlastenregister, Baulastenverzeichnis usw......
Nur, dessen Aufgabe ist es i.d.R. „nur“ den Verkehrswert der beschlagnahmten Flurstücke nebst aufstehenden Gebäuden vorzunehmen. Belastungen in Abt. II und III des Grundbuches bewertet der Rechtspfleger bei Gericht mit Aufstellung des Geringsten Gebotes.....
Alles wird im Termin vor Beginn der Bietungsstunde bekannt gegeben. Rückfragen sollten dann gestellt werden....