Wertgutachten

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Moderator: Alfred_Hilbert

BenTaifun
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Wertgutachten

Beitragvon BenTaifun » 14.06.2020, 10:36

Habe ein Gutachten eines Sachverständigen für eine Wohnung, das um 100.000.- höher liegt als der Wert, den die Bank zwecks Kreditprüfung ermittelt hat. Was kann ich dagegen tun?

Addi
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Re: Wertgutachten

Beitragvon Addi » 14.06.2020, 18:14

......
aus welcher Position stellen Sie diese Frage...., als Käufer, Verkäufer, Schuldner, Bietinteressent ?

BenTaifun
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Re: Wertgutachten

Beitragvon BenTaifun » 15.06.2020, 09:03

Bin Miteigentümerin und möchte selbst ersteigern!

Addi
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Re: Wertgutachten

Beitragvon Addi » 15.06.2020, 13:56

….
Also, Ihre Intention ist es möglichst "günstig" Eigentum im Wege der Versteigerung zu erwerben.
Als "Miteigentümer" sind Sie in der Regel "Beteiligter" im Sinne des § 9 ZVG, somit vor Festsetzung des VW zu hören, da sie ein eigenes "Beschwerderecht" haben. Soweit ein WEG-Verwalter eingesetzt und bestellt worden ist, erhält dieser i.d.R. sämtliche Mitteilungen für alle Miteigentümer förmlich zugestellt, die dieser dann im Rahmen seiner Verwaltereigenschaft an sämtliche Miteigentümer der Anlage weiterzugeben/zu informieren hat.

Zu dem Wert an sich.
Bankenmitarbeiter erstellen aufgrund eines einfach zu bedienenden Programms durch die Eingabe verschiedener Parameter wie Baujahr, umbauter Raum, Anzahl und Größe der Wohnung pp. einen Verkehrswert, der in keinster Weise den Anforderungen des ZVG nach § 74a ZVG entspricht.
Vom Gericht beauftragte Gutachter sind oftmals von der IHK bestellte und vereidigte Gutachter mit einem Architektur- und/oder Ingenieurstudium. Oftmals aber auch Fachleute, die sich ihre Qualifikation durch Seminare oder vergleichbare Ausbildung angeeignet und/oder erworben haben.
Maßgeblich ist immer der vom Gericht festgesetzte Verkehrswert.

BenTaifun
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Re: Wertgutachten

Beitragvon BenTaifun » 15.06.2020, 16:59

Bei der Kreditprüfung ist der „fiktive“ Bodenrichtwert des SV Gutachtens festgestellt worden, der nicht mit Ausstattung oder Modernisierung im Einklang steht. Darüber hinaus hätte der SV Ausstattungsmerkmale aufgeführt, die frei erfunden wären, bspw. Videoüberwachung samt Monitore! Die zwanzig Jahre alte Bulthaup Küche als neuwertig und die Nottreppe zur Dachterrasse als Verschattungselement gegen Sonneneinstrahlung:) der SV ist Alexander Stang. Das Problem ist, dass die Bank nur Ihren ermittelten Wert berücksichtigt. Kann ich den SV wegen Befangenheit austauschen?

Addi
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Re: Wertgutachten

Beitragvon Addi » 15.06.2020, 18:16

......
Natürlich nicht.
Wieso, weshalb warum sollte der Gutachter befangen sein? Nur weil er andere Werte ermittelt hat?
Darüberhinaus hat ein „Bodenwert“ nie etwas mit Ausstattungsmerkmalen der Wohnung zu tun?
Grundlagen sind der Ertragswert, der Sachwert meist bei selbst genutzten Immobilien und der Bodenrichtwert je nach Beschaffenheit mit Zu-oder Abschlag....

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Re: Wertgutachten

Beitragvon BenTaifun » 16.06.2020, 12:33

Ja, leider hat der SV (sic!) die Wohnung weder von innen besichtigt, dafür aber jede Menge Ausstattungsmerkmale, die den Preis nach oben treiben, frei erfunden, nicht einmal einen aktuellen Grundriss verwendet, sondern lang und breit über eine erste Planungsphase referiert, die NICHT gebaut wurde und blumige Beschreibungen, wie eine Treppe, die gegen Sonneneinstrahlung von ihm als Verschattungselement bezeichnet wurde, hinzu gefügt. Man kann sich nur wundern, dass so jemand vom Gericht zugelassen worden ist. Entgegen der Aussage, kann ich dieses Gutachten aufgrund der nachweisbaren falschen Behauptungen anfechten, laut Rechtspfleger.

Addi
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Re: Wertgutachten

Beitragvon Addi » 16.06.2020, 14:39

Das Sie ein eigenes Beschwerderecht haben wurde von mir im gestrigen Beitrag auch so bestätigt.

Beschwerdegründe sind von Ihnen natürlich glaubhaft vorzubringen, damit eine gerichtliche Entscheidung nach Anhörung des Gutachters erfolgen kann.
Befangenheitsanträge nach Erstellung des Gutachtens greifen schwerlich und berühren den festgestellten Verkehrswert nicht.
Warum das dortige Vollstreckungsgericht einen Gutachter beauftragt, der nach Ihrem empfinden seinen Auftrag nicht "ordnungsgemäß" erfüllt ist eine Sache, die dort vor Ort geklärt werden sollte...

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Re: Wertgutachten

Beitragvon BenTaifun » 17.06.2020, 09:23

Interessanterweise muss ich allein für die Kosten eines Gegengutachtens aufkommen, während das Gericht die sonstigen Kosten auf die Eigentümer verteilt!

Addi
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Re: Wertgutachten

Beitragvon Addi » 17.06.2020, 09:38


yes, so war es schon immer.. "Wer die Musik bestellt, der zahlt".

Da das "neue Gutachten" aufgrund Ihrer Beschwerde eingeholt wird, sind Sie zunächst Kostenschuldner für den Kostenvorschuss der hierfür erhoben wird.
Da es sich aber i.d.R. um Verfahrenskosten handelt, werden diese nach einer durchgeführten Versteigerung aus dem Erlös vorab entnommen gem. §109 ZVG und gezahlte Vorschüsse an die Einzahler erstattet.
Nur dann, wenn es zu keiner Versteigerung kommt, das Verfahren anderweitig aufgehoben wird, bleiben Sie vermutlich auf den gezahlten Kostenvorschuss sitzen.....


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