Teilungsversteigerung

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Moderator: Alfred_Hilbert

mani
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Teilungsversteigerung

Beitragvon mani » 10.06.2020, 15:13

Hallo,
in unserer Erbengemeinschaft wurde die Teilungsversteigerung eingeleitet.
Neben den Antragstellern hat nun einer von 2 Antagsgegnern seinen Beitritt erklärt - das Gericht hat
den Beitritt beschlossen - die Antragsteller und den anderen Antragsgegner informiert. (rechtzeitig).

Es geht um
1 Baugrundstück, zu dem 2 Kleinparzellen gehören
1 weiteres Baugrundstückgrundstück ohne weitere Parzellen.

Darüberhinaus befindet sich eine separat gelegene Kleinparzelle (ca. 9 qm) mit in der
Teilungsversteigerung. Diese Parzelle grenzt an keines der Grundstücke an.
Sie gehört zu einem Haus, welches die Erbengemeinschaft freihändig verkauft hat
und wurde - anstatt sie mit zu verkaufen - beidem Verkauf übersehen.
Sie liegt also direkt vor dem bereits verkauften Haus. Die neuen Eigentümer des Hauses
wurden von den Antragstellern nicht informiert, dass diese Parzelle beim Kaufvertrag vergessen wurde.

Nun ist die Parzelle also mit inder Versteigerung.
Das Amtsgericht wurde bereits darauf aufmerksam gemacht, dass mit dieser Parzelle
niemand etwas anfangen kann und dieser Punkt vor der Versteigerung
erst einmal geklärt werden muss. Auch die Antragsteller wurden hieüber informiert.

Weder das Amtsgericht, noch die Antragsteller reagieren.

Meine Frage:

1.) Was passiert, wenn -wie anzunehmen ist -niemand diese Parzelle ersteigert?

2.) Kann dann die Erbengemeinschaft überhaupt aufgelöst werden?

3.) Kann die Erlösverteilung (wenn die andeen Grnstücke versteigert sind) stattfinden, wenn dieser Punkt
nicht geklärt wurde, weil sich die Antragsteller einfach nicht daran stören?

4.) Macht es Sinn,das Gericht noch einmal darauf hinzuweisen, dass es keine
Möglichkeit gibt,diese Parzelle zu versteigern?
Es ist sicher, dass die jetzigen Eigentümer des verkauften Hauses nicht bereit sind,
die Parzelle noch zu ersteigern.

Danke für eine Antwort, wie man hier vorgehen kann.

grüsse
malia

Addi
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Re: Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 10.06.2020, 20:12

......
Also, Herr des Verfahrens sind immer die Antragsteller des Verfahrens. Hier beide Eigentümer, da wechselseitig Antragsteller und Antragsgegner.
Von daher bedarf es einfach einer gemeinsamen “Antragsrücknahme“ hinsichtlich der zu verkaufen vergessene Parzelle/Flurstück. Dieses Flurstück könnte dem Eigentümer des Hausgrundstückes gesondert zum Kauf angeboten werden. Oder dieser ersteigert diese Flurstück separat in der TV.

Letztlich ist es doch Sache der beiden Grundstückseigentümer eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Wenn diese es nicht schaffen, soll das Vollstreckungsgericht „Wunder“ vollbringen und eine für alle annehmbare Lösung finden...... so funktioniert es nicht, das ist nicht die Aufgabe des Vollstreckungsgerichtes.
SIE selbst müssen eine Lösung finden, das Gericht verwertet nur die Immobilien in einen teilbaren Erlösüberschuss. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

mani
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Re: Teilungsversteigerung

Beitragvon mani » 17.06.2020, 11:09

Zitat:
"Von daher bedarf es einfach einer gemeinsamen “Antragsrücknahme“ hinsichtlich der zu verkaufen vergessene Parzelle/Flurstück. Dieses Flurstück könnte dem Eigentümer des Hausgrundstückes gesondert zum Kauf angeboten werden. Oder dieser ersteigert diese Flurstück separat in der TV."

Hallo, Addy,danke für die Antwort.

Ich würde gern die nichtzu verkaufende/nicht zu versteigernde Parzelle aus dem Antrag herausnehmen.

Die anderen Antragsteller sind jedoch nicht zu einer Kommunikation bereits.


Da es ja keinen Sinn macht, das Grundstück nicht herauszu nehmen, möchte ich jetzt als 2. Antragsteller
das Amtsgericht anschreiben und darm bitten, die Parzelle herauszunehmen.

Bitte, sagen Sie mir,

1.) ob das für mich kostenpflichtig ist
(muss ich dann noch einmal behzahlen, wenn der Anwalt der anderen Angtragsteller
das liest oder beantwortet)??

2.) Ich nehme an, dass das Amtsgericht meinen Antrag auf Herausnahme dieser Parzelle
an den Anwalt der anderen Anrtagstellerweigterleitet? Ist das richtig?

3.) Muss der Anwalt der anderen Antragsteller antworten??

4.) Wird das Gericht dann ggfs. einen neuen Beschluss erlassen?
5.) Wird dieser Beschluss für mich mit Kosten verbunden sein .

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Und ja, wenn ich das nicht mache, das Grundstück übrigbleibt bei der TV , dann ist kein Teilungsreife
gegeben? Ist das richtig? Und, wenn keine Teilungsreife gegeben ist, kann auch nach eier TV
dasGeld n icht verteilt werden?? richtig oder falsch?


danke

grüsse
malia

Addi
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Re: Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 17.06.2020, 18:05

....
Nein, so wird es nicht funktionieren....
Wenn der/ die Antragsteller die „ vergessene Parzelle“ mit in den Versteigerungsantrag aufgeführt haben, gilt dieses mit der Verfahrensanordnung als beschlagnahmt. Eine Herausnahme ist nur dann möglich, wenn die Antragsteller insoweit den Verfahrensantrag zurücknehmen und eine förmliche Aufhebung insoweit geschieht....
Geschieht dies nicht, bleibt dieses Flurstück beschlagnahmt und wird mit versteigert.
Der interessierte Eigentümer, dem dieses Flurstück nicht mitverkauft worden ist kann dieses ja selbst ersteigern, umgeht somit jedweden Kontakt mit den Antragstellern des Verfahrens...

mani
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Re: Teilungsversteigerung

Beitragvon mani » 17.06.2020, 18:24

Addy - danke.

Ich habe verstanden, dass die vergessene Parzelle nach dem Antrag der Antragsteller natürlich mit
beschlagnahmt ist.

Durch meinen Beitritt bin ich ja jetzt auch selbst Herr des Verfahrens.

Kann ich als solcher nicht das Gericht anschreiben und darum bitten, dass diese Parzelle herausgenommen wird?

Derjenige, dem die Parzelle nutzen würde, wird nicht in die Versteigerung gehen. Er ist nichgt daran ineressiert, die Parzelle nachträglich zu erwerben; er kann sie ja so umsonst nutzen.

Also bleibt sie auf dem Papier bestehen und führt somit dazu,
dass auch nach der Teilungsversteigerung keine Teilungsreife vorliegt- eben wegen dieser in jedem Falle übrigbleibenden Parelle.

Bitte, sag mir noch, wenn keine Zeilungsreife vorliegt - was ist dann mit dem Geld??
Es kann doch dann nicht verteilt werden??

fragende grüsse
malia

Addi
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Re: Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 18.06.2020, 08:44

Kann ich als solcher nicht das Gericht anschreiben und darum bitten, dass diese Parzelle herausgenommen wird?

Schon, aber es wird nichts bringen, da beide Parteien insoweit eine Antragsrücknahme erklären müssten.


Derjenige, dem die Parzelle nutzen würde, wird nicht in die Versteigerung gehen. Er ist nicht daran interessiert, die Parzelle nachträglich zu erwerben; er kann sie ja so umsonst nutzen.


…. Na ja, wenn er mitbekommt, dass ein "Dritter" Außenstehender dieses Flurstück separat ersteigert und nutzt, dann wird ihm schon ganz anders werden und er versuchen dieses Flurstück zu bekommen....

Also bleibt sie auf dem Papier bestehen und führt somit dazu, dass auch nach der Teilungsversteigerung keine Teilungsreife vorliegt- eben wegen dieser in jedem Falle übrigbleibenden Parzelle.


.. Das kann ich schlecht aus der Ferne beantworten. Sind die Flurstücke "werthaltig" findet sich auch immer ein Interessent diese zu ersteigern....

Bitte, sag mir noch, wenn keine Teilungsreife vorliegt - was ist dann mit dem Geld??
Es kann doch dann nicht verteilt werden??


Sollten nach erfolgreich durchgeführte Versteigerung ein "Übererlös" für die ehemalige Eigentümergemeinschaft verbleiben, so wird dieser an diese auch verteilt...ABER nur dann, wenn ALLE eine einvernehmliche Auszahlungsanordnung treffen und zustimmen. Gibt es hierbei Streitigkeiten, wird nichts vom Gericht an diese verteilt sondern der Erlösüberschuss wird in die Hinterlegung gegeben. Dort bleibt er SO lang, bis die ehemaligen Eigentümer sich über eine Auszahlung einigen oder ein Urteil zwecks Auszahlungsregelung vorgelegt wird....

mani
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Re: Teilungsversteigerung/Teilungsreife

Beitragvon mani » 18.06.2020, 20:04

Hallo, Addy,

vielen herzlichen Dank.

Zitat:
"Also bleibt sie auf dem Papier bestehen und führt somit dazu, dass auch nach der Teilungsversteigerung keine Teilungsreife vorliegt- eben wegen dieser in jedem Falle übrigbleibenden Parzelle.

.. Das kann ich schlecht aus der Ferne beantworten. Sind die Flurstücke "werthaltig" findet sich auch immer ein Interessent diese zu ersteigern....
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Hierzu habe ich noch eine Frage:

Die vergessene Kleinparzelle ist nicht werthaltig.

Kann dann trotzdem eine Teilungsreife vorlliegen (die übrigenGrundstücke sind werthaltig)??

Ich versuche,die "Teilungsreife" hier richtig zu verstehen.

Danke und viele grüsse
malia

Addi
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Re: Teilungsversteigerung

Beitragvon Addi » 19.06.2020, 16:31

....
Den Begriff „Teilungsreife“ sollten Sie nicht überinterpretieren.....
Eine Teilungsversteigerung TV wird ja allein nur deshalb beantragt, weil die Eigentümergemeinschaften sich nicht einig darüber werden können, wie die Grundstücke gemeinschaftlich zu verwerten sind....
Die TV hat demnach nur die Aufgabe, nicht teilbare Grundstücke durch die Versteigerung in teilbaren Erlös umzuwandeln. Der teilbare Erlös in EUR kann geteilt und verteilt werden, aber auch nur dann, wenn sich die ehemalige Eigentümergemeinschaft einig ist, wie denn eine Verteilung zu erfolgen hat....
Besteht auch jetzt keine Einigkeit, kann das Gericht den Erlösüberschuss nicht an die ehemalige Eigentümergemeinschaft verteilen, so dass eine Hinterlegung angeordnet wird....

Also jedes Grundstück welches durch eine TV beschlagnahmt ist und zur Versteigerung ansteht (terminiert) worden ist kann und wird auch versteigert. Das muss ja nicht unbedingt im 1. Termin stattfinden, es können bis zu 3 oder 5 Termine stattfinden.....


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