Durch die Antragstellung in einem TV Verfahren kann man direkt Einfluss auf die Gebotsabgabe nehmen.
Beispiel:
Der Meistbietende bietet 5/10 vom VW im 1. Termin.
Ist dem Antragsteller dieses Gebot zu niedrig, so kann er entweder vor Ablauf der Bietzeit oder vor Erteilung des Zuschlags die einstweilige Verfahrenseinstellung bewilligen.
Nach Verfahrensfortsetzung kann ein 2. Versteigerungstermin angesetzt werden und hier hat der Antragsteller der TV erneut die gleiche Möglichkeit eine Zuschlag zu verhindern.
Die Antragsgegner einer TV können ohne einen Verfahrensbeitritt keinen Einfluss auf die Einstellungsbewilligung des Antragstellers nehmen.
Wenn und soweit die Antragsgegner selbst dem TV Verfahren beigetreten sind, können diese das Alleinstellungsmerkmal des Antragstellers verhindern.
Jetzt kann der 1. Antragsteller der TV nicht mehr alleine durch eine Einstellungsbewilligung die Zuschlagserteilung bei einem Meistgebot von 5/10 im Termin verhindern, wenn der beigetretene Antragsgegner nicht auch die Verfahrenseinstellung bewilligt.
Dies gilt natürlich auch umgekehrt.
Aber durch den Beitritt ist der 1.Antragsteller nicht mehr alleine maßgebend über die Erteilung eines Zuschlags, so dass ein Beitritt immer sinnvoll ist und bleibt.
Vollstreckungserinnerung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Vollstreckungserinnerung
Durch den Beitritt erhält man/Frau die gleichen Rechte wie der Antragsteller selbst und kann unter Umständen auch entsprechend bei nicht ausreichenden Geboten ins Verfahren eingreifen.
Wie koennte man denn eingreifen?
Wenn z.B.nur zu 58 Prozent des Verkehrswerts ein Höchstgebot abgegeben würde, was könnte ein Beigetretener dann tun?
Wie koennte man denn eingreifen?
Wenn z.B.nur zu 58 Prozent des Verkehrswerts ein Höchstgebot abgegeben würde, was könnte ein Beigetretener dann tun?
Re: Vollstreckungserinnerung
Solange der/die Antragsteller/in mit einem Gebot in Höhe von 58% vom VW einverstanden ist, kann der beitretende Antragsgegner/ in dies nicht verhindern, es sei denn er bietet selber ein höheres Gebot. Würde durch dieses höhere Gebot eine Zuteilung auf die EGS des Beitretenden erfolgen, müsste er mE selbst keine SL erbringen.