Nein,
eine generelle Aufklärungspflicht gem. § 184 ZVG besteht im Vorfeld nicht, da erst im Versteigerungstermin nach Aufstellung des Geringsten Gebotes die Versteigerungsbedingungen bekannt sind.
Diese Ausnahmevorschrift findet auch nur unter ganz besonderen Voraussetzungen statt.
Die Ausnahme des § 184 ZVG gilt dagegen nicht, wenn das Grundpfandrecht in das Geringste Gebot als bestehenbleibend aufgenommen ist, weil ihm dann ja aus dem gebotenen Betrag nichts zufließt. Demnach befreit nur eine nicht im GG stehende Eigentümergrundschuld von der Verpflichtung zur SL, weil zinsen aus der EGS im GG bar nicht berücksichtigt werden s. §§1178, 1197 Abs.2 BGB.
Ein grundsätzlicher Schutz vor unliebsamen Anträgen ist der parallele "Beitrittsantrag" des Antragsgegners zur laufenden TV, mit einer Zustellung des Beitrittsbeschlusses mindestens 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.
Dann ist der ehemals nur Antragsgegner geleichzeitig auch Antragsteller und somit dem ursprünglichen Antragsteller gleichgestellt.
Teilungsversteigerung und Sicherheitsleistung
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Teilungsversteigerung und Sicherheitsleistung
Wenn man über einen Notar eine Eigentümergrundschuld in der Höhe der Sicherheitsleistung eintragen würde, wäre man dann von der Sicherheitsleistung befreit?
Re: Teilungsversteigerung und Sicherheitsleistung
Das kann nicht ohne genaue Kenntnis des Rangstatus für die Aufstellung des Geringsten Gebotes beantwortet werden. Grundsätzlich gilt dies dann, wenn aus dem baren Meistgebot auf diese EGS eine Zuteilung erfolgen würde und bei Nichtzahlung des Meistgebotes der Gläubiger der besagten EGS einen finanziellen Ausfall erleiden würde….
Re: Teilungsversteigerung und Sicherheitsleistung
Ich verstehe diese Antwort nicht. Ich sehe aber, dass es komplizierter ist
Re: Teilungsversteigerung und Sicherheitsleistung
Sollte der Zuschlag schon erteilt sein, ist das Eigentum auf den Ersteher übergegangen und Eintragungen im Grundbuch von Alteigentümern sind dann nicht mehr möglich….
Re: Teilungsversteigerung und Sicherheitsleistung
Vor dem Versteigerungstermin hätte ich aber in der Höhe der Sicherheitsleistung eine EGS eintragen lassen können.
Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte diese nur evtl.als Ersatz der Sicherheitsleistung dienen
Dieses EVTL scheint komplizierter zu sein
Wenn ich es richtig verstanden habe, könnte diese nur evtl.als Ersatz der Sicherheitsleistung dienen
Dieses EVTL scheint komplizierter zu sein