Die Rechtspflegerin beim Versteigerung-Gericht ist zwar sehr freundlich, aber schlecht zu erreichen. Vielleicht könnt ihr mir folgende, an sich recht einfache Frage, ja spontan beantworten?
Ich habe vor zwei Monaten im Rahmen einer Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft den Zuschlag erhalten, also als Alteigentümer. Der Verteilungtermin ist erfolgreich über die Bühne gegangen, die Finanzierung bei der Bank steht. Im Rahmen der nachehelichen Auseinandersetzung wird ja keine Grunderwerbsteuer fällig.
Meine Frage ist nun: Benötige ich dennoch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts? wer beantragt die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Fall einer Teilungsversteigerung? muss ich irgendetwas veranlassen oder eine Bescheinigung vorlegen?
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für eine Antwort.
Unbedenklichkeitsbescheinigung Alt-Eigentümer
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Alt-Eigentümer
Der Zuschlagsbeschluss wird vom Gericht der Grunderwerbssteuerstelle des zuständigen Finanzamtes übersandt.
Sollte die Grunderwerbssteuer entstanden sein, erhalten sie den entsprechenden Bescheid zum Ausgleich.
Ist diese gezahlt, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung und übersendet diese dem Gericht.
Dieses veranlasst dann nach dem Verteilungstermin die Umschreibung im Grundbuch auf den Ersteher.
Sollte die Grunderwerbssteuer entstanden sein, erhalten sie den entsprechenden Bescheid zum Ausgleich.
Ist diese gezahlt, erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung und übersendet diese dem Gericht.
Dieses veranlasst dann nach dem Verteilungstermin die Umschreibung im Grundbuch auf den Ersteher.
Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Alt-Eigentümer
Hallo Addi,
vielen Dank für die schnelle und (wie immer) super-kompetente Antwort!
Werde ich nach der Grundbucheintragung informiert oder muss ich aktiv nachfragen, ob die Umschreibung erfolgt ist? Falls letzteres der Fall sein sollte: wie lange nach dem Verteilungstermin sollte ich damit warten?
Viele Grüße und vielen Dank
Karl
vielen Dank für die schnelle und (wie immer) super-kompetente Antwort!
Werde ich nach der Grundbucheintragung informiert oder muss ich aktiv nachfragen, ob die Umschreibung erfolgt ist? Falls letzteres der Fall sein sollte: wie lange nach dem Verteilungstermin sollte ich damit warten?
Viele Grüße und vielen Dank
Karl
Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Alt-Eigentümer
Das ersuchen wird vom Vollstreckungsgericht ausgeführt sobald diesem die Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
Das Grundbuchamt übersendet nach der Umschreibung pp. einen GB-Auszug (oder nur die Eintragungsmitteilung) an die Beteiligten, somit auch an den Ersteher.
Das Grundbuchamt übersendet nach der Umschreibung pp. einen GB-Auszug (oder nur die Eintragungsmitteilung) an die Beteiligten, somit auch an den Ersteher.
Re: Unbedenklichkeitsbescheinigung Alt-Eigentümer
Perfekt, vielen Dank für die rasche Antwort!!