Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft, die aus 4 Mitgliedern besteht. Ein Mitglied der EG hat vor 1 Jahr den Antrag auf TV gestellt. Nun habe ich Post vom Amtsgericht bekommen, dass noch ein zweites Mitglied der EG der TV beigetreten ist. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich auch beitreten sollte, auch wenn ich das Verfahren nicht einstellen möchte (ich möchte ja auch die Auflösung der EG). Was gibt es sonst noch für Vorteile, der TV beizutreten?
Fiktiver Fall: Bei der TV gibt es ein Gebot, welches über der 5/10 Grenze liegt. Ein zur TV beigetretenes Mitglied will zu dem Preis verkaufen, der andere nicht. Werde ich dann auch noch "gefragt" (als Mitglied der EG aber nicht zum Verfahren Beigetretener) oder entscheidet das Gericht?
Vielen lieben Dank!!!
TV beitreten?
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: TV beitreten?
Durch den Beitritt zum Verfahren gelten Sie als Mitantragsteller des Verfahrens und können hierauf „bedingt“ Einfluss nehmen. Sollte ein Gebot bei Summe x über 5/10 vom VW liegen müssen nicht alle 3 Antragsteller der Erbengemeinschaft dem zustimmen, können es aber gleichwohl nicht verhindern, wenn z.B. 2 Antragsteller die Einstellung bewilligen und der Dritte nicht. Dann wird der Zuschlag erteilt. Alle Handlungen, als auch die Verteilung des Übererlöses müssen einhellig von allen 4 Mitgliedern der Erbengemeinschaft bekundet werden.