Hallo, Guten Abend, Addy,
am 19.02.2021 habe ich den Brief an das Amtsgericht abgesandt, bei dem Sie mir
freundlicherweise so gut geholfen haben. Nun habe ich heute Ihren Vorschlag bezüglich des Ratgeberbuches Storz/Kiderlen gelesen. Ich habe dieses Buch vorliegen und darin für meinen Fall
noch folgendes gefunden:
Zitat:
"Wenn der gleiche Miteigentümer sowohl Antragsteller als auch Antragsgegner ist, stehen ihm (für die jeweils getrennt zu sehenden Einzelverfahren die Rechte eines Antragstellers (z.B.. gem. §§ 180, 30 und die Rechteeines Antragsgegners (z.B. gem. § 180, Abs. 2 zu.
Allerdings wird von ihm ein gleichartigs Verhalten in beiden Positionen und beiden Einzelverfahren erwartet, so dass er z.B. als Antragsgegner nur dann auf Erfolg für einen Einstellungsantrag gem. § 180 bs. 2 hoffen kann, wenn er gleichzeitig als Antragsteller die einstweilige Einstellung des von ihm betriebenen Verfahrens gem. 180, 30 bewilligt.
Das werde ich morgen dem Schreiben vom 19.02.2021 ergänzend nachreichen.
Ich habe geschrieben:
..
ergänzend zu meinem Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens für 6 Monate bewillige ich hiemit als dem Verfahren beigetretener Antragsteller (Daten des Antrags u. der Bewilligung) die einstweilige Einstellung des von mir betriebenen Verfahrens gem. §§ 180, 30.
Ist das Ihrer Meinung nach richtig so??
Ich würe mich freuen über eine Nachricht.
vielen Dankgfüsse
malia
Teilungsversteigerung - Meine Fragen vom 18/19.02.2021
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Teilungsversteigerung - Meine Fragen vom 18/19.02.2021
....
Ja, das haben Sie richtig herausgestellt.
Man könnte Ihren Zusatz noch ergänzen mit dem Halbsatz...
.“ soweit meinem Einstellungsantrag stattgegeben wird.“
Ja, das haben Sie richtig herausgestellt.
Man könnte Ihren Zusatz noch ergänzen mit dem Halbsatz...
.“ soweit meinem Einstellungsantrag stattgegeben wird.“