Moin,
ich bin über Google auf diese Seite gestoßen, toll das es solch ein Forum gibt!
Mein Problem ist hier auch schon aufgetaucht, aber leider nicht konkret.
Deshalb meine Frage:
Im Gutachten des Amtsgerichts steht:
In Abteilung II des Grundbuchs (Lasten und Beschränkungen) sind folgende Eintragungen enthalten.
lfd. Nr. 3: Zwangsversteigerungsvermerk
lfd. Nr. 2: Insolvenzvermerk
Auftragsgemäß sollen die Eintragungen in Abteilung II des Grundbuches bei der
Verkehrswertermittlung nicht berücksichtigt werden.
Ich habe bei der Gläubigerbank angerufen und man sagte mir nach langem hin und her das der Eintrag nach Ersteigerung gelöscht wird.
Hat damit schon jemand Erfahrungen sammeln können? Ich habe da so meine Zweifel, besonders weil laut Amtsgericht dieser Eintrag nicht bei der Wertermittlung berücksichtigt werden soll.
Ich reue mich über hilfreiche Antworten.
Deali
Zwangsversteigerung - Eintrag Insolvenzvermerk
Moderator: Alfred_Hilbert
Re: Zwangsversteigerung - Eintrag Insolvenzvermerk
.....
Ja, so ist es. Die Gläubigerbank hat Ihnen die richtige Antwort gegeben.
Dingliche Grundpfandrechtsgläubiger sind in einem Insolvenzverfahren „absonderungsberechtigt“.
Folglich kann ein solcherGläubiger wählen, ob er einem freihändigen Verkauf der Immobilie durch den InsO Verwalter zustimmt oder den Weg über die ZV geht, wie vorliegend.
Mit Zuschlag im ZV Verfahren geht das Eigentum sodann auf den Meistbietenden über und auch der InsO als auch der ZV Vermerk werden in Abteilung II des Grundbuchs gelöscht.
Da beide Vermerke eine „ Verfügungsbeschränkung“ bedeuten, werden diese nicht mit bewertet und erlöschen Kraft Zuschlag.
Ja, so ist es. Die Gläubigerbank hat Ihnen die richtige Antwort gegeben.
Dingliche Grundpfandrechtsgläubiger sind in einem Insolvenzverfahren „absonderungsberechtigt“.
Folglich kann ein solcherGläubiger wählen, ob er einem freihändigen Verkauf der Immobilie durch den InsO Verwalter zustimmt oder den Weg über die ZV geht, wie vorliegend.
Mit Zuschlag im ZV Verfahren geht das Eigentum sodann auf den Meistbietenden über und auch der InsO als auch der ZV Vermerk werden in Abteilung II des Grundbuchs gelöscht.
Da beide Vermerke eine „ Verfügungsbeschränkung“ bedeuten, werden diese nicht mit bewertet und erlöschen Kraft Zuschlag.
Re: Zwangsversteigerung - Eintrag Insolvenzvermerk
Danke für die Info!
Bei der Versteigerung wurde gleich zu Beginn darauf hingewiesen das die Eintragungen im Grundbuch nach Zuschlag gelöscht werden.
Vielen Dank noch mal an Addi!
Bei der Versteigerung wurde gleich zu Beginn darauf hingewiesen das die Eintragungen im Grundbuch nach Zuschlag gelöscht werden.
Vielen Dank noch mal an Addi!