Die Suche ergab 1113 Treffer
- 28.08.2023, 16:51
- Forum: Zwangsversteigerung - Alle Themen
- Thema: Zinsen für Grundschuld nach ZV Aufhebung Gemeinschaft
- Antworten: 1
- Zugriffe: 12174
Re: Zinsen für Grundschuld nach ZV Aufhebung Gemeinschaft
1. Hat die Bank Anspruch gegen den Ersteher auf den dinglichen Zins in Höhe von 15% (unabhängig davon, ob und in welcher Höhe das mit der Grundschuld abgesicherte Darlehen noch valutiert und welcher Zins in dem mit der Grundschuld abgesicherten Darlehensvertrag vereinbart ist)? Ja, das ist ja überh...
- 23.08.2023, 16:07
- Forum: Zwangsversteigerung - Alle Themen
- Thema: Verteilungstermin/Anmeldung Zinsen v.d.Bank
- Antworten: 3
- Zugriffe: 15050
Re: Verteilungstermin/Anmeldung Zinsen v.d.Bank
Ja, so kann es kommen. Dafür steht halt Deine S- Hypothek erst an 3. Stelle und bekommt das, was rechnerisch noch auf diese fällt. Die angemeldeten Zinsansprüche werden vom Gericht geprüft und insoweit im Verteilungstermin berücksichtigt, wie deren Anspruch gesetzlich berücksichtigt werden können. D...
- 23.08.2023, 07:58
- Forum: Zwangsversteigerung - Alle Themen
- Thema: Verteilungstermin/Anmeldung Zinsen v.d.Bank
- Antworten: 3
- Zugriffe: 15050
Re: Verteilungstermin/Anmeldung Zinsen v.d.Bank
Bleib entspannt. Grundschuld und Darlehen sind immer getrennt von einander zu betrachten. Die Sicherungsgrundschuld sichert als Pfand für das gewährte Darlehen die Ansprüche der Bank (Darlehnsgeber) am Grundstück. In einer Versteigerung kann die Bank somit die eingetragenen hohen Zinsen (15% oder me...
- 23.08.2023, 07:51
- Forum: Zwangsversteigerung - Alle Themen
- Thema: Nießbrauchrecht & Dienstbarkeit
- Antworten: 2
- Zugriffe: 15903
Re: Nießbrauchrecht & Dienstbarkeit
Vermutlich haben Nießbrauchrecht und Wohnungsrecht der Bausparkasse einen "Vorrang" im Grundbuch eingeräumt. Das hat zur folge, dass die BspK aus rangbester Position im GB das Verfahren betreibt und die rechte in Abt. II Nießbrauchrecht und Wohnungsrecht, erlöschen. anderenfalls würde sich kaum jema...
- 22.08.2023, 06:48
- Forum: Zwangsversteigerung - Alle Themen
- Thema: Akteneinsicht nach §42 , zeitlichte Eingränzung
- Antworten: 16
- Zugriffe: 63928
Re: Akteneinsicht nach §42 , zeitlichte Eingränzung
Wie schön, dass es für alles unterschiedliche Auffassungen gibt.
Freuen Sie sich doch, dass Sie überall in fremde Gerichtsakten hineinschauen können.
Freuen Sie sich doch, dass Sie überall in fremde Gerichtsakten hineinschauen können.
- 18.08.2023, 16:19
- Forum: Zwangsversteigerung - Alle Themen
- Thema: Akteneinsicht nach §42 , zeitlichte Eingränzung
- Antworten: 16
- Zugriffe: 63928
Re: Akteneinsicht nach §42 , zeitlichte Eingränzung
Mitteilung des Grundbuches ist der Inhalt zum Zeitpunkt der Eintragung des ZV Vermerks plus spätere Benachrichtigungen an das Vollstreckungsgericht. „das Grundstück betreffende Nachweisungen, welche ein Beteiligter einreicht“ zB. Angaben zu Dienstbarkeiten ( Wegerecht, Wohnrecht, Nießbrauch) oder Re...
- 16.08.2023, 20:29
- Forum: Zwangsversteigerung - Alle Themen
- Thema: Akteneinsicht nach §42 , zeitlichte Eingränzung
- Antworten: 16
- Zugriffe: 63928
Re: Akteneinsicht nach §42 , zeitlichte Eingränzung
Lieber Kex, Es ist halt so wir von mir beschrieben… In § 42 ZVG heißt es : 1) Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der erfolgten Anmeldungen ist jedem gestattet. (2) Das gleiche gilt von anderen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, welche ein Beteiligter einreicht, insbesonder...
- 16.08.2023, 20:21
- Forum: Zwangsversteigerung - Alle Themen
- Thema: Gutachten nach ImmoWertV 2010
- Antworten: 1
- Zugriffe: 5881
Re: Gutachten nach ImmoWertV 2010
In §74a Abs.5 ZVG heißt es: (5) 1Der Grundstückswert (Verkehrswert) wird vom Vollstreckungsgericht, nötigenfalls nach Anhörung von Sachverständigen, festgesetzt. 2Der Wert der beweglichen Gegenstände, auf die sich die Versteigerung erstreckt, ist unter Würdigung aller Verhältnisse frei zu schätzen. ...
- 13.08.2023, 19:52
- Forum: Zwangsversteigerung - Alle Themen
- Thema: Wer bekommt die Zinsen?
- Antworten: 4
- Zugriffe: 13704
Re: Wer bekommt die Zinsen?
….das entscheidet bei einer Teilungsversteigerung das Geringste Gebot auf dessen im Verteilungstermin die Teilungsmasse (bares Meistgebot plus eventueller Zinsen nach § 49 ZVG.
Wie die Teilungsmasse verteilt wird ergibt sich aus dem Teilungsplan, der gem. §§ 107, 114 ZVG aufgestellt wird.
Wie die Teilungsmasse verteilt wird ergibt sich aus dem Teilungsplan, der gem. §§ 107, 114 ZVG aufgestellt wird.
- 03.08.2023, 08:48
- Forum: Zwangsversteigerung - Alle Themen
- Thema: Teilungsversteigerung Schätzung von Amtswegen
- Antworten: 46
- Zugriffe: 510667
Re: Teilungsversteigerung Schätzung von Amtswegen
Da es sich um eine TV handelt ist die Bank ja nur mittelbar beteiligt. Das Darlehen wird von Ihnen regelmäßig bedient, so dass dort keine Rückstände bestehen. Da die Grundschuld bestehen bleibt werden auch keine Zinsen angemeldet bzw. Hierauf verzichtet. Die Bank muss keinerlei Ausfall befürchten. O...