|
Ich habe eine unvermietete Wohnung ersteigert (steht seit ca. 6 Monaten leer). In dieser befinden sich noch Sachen des AE. Da ich keinen Zugang zur Wohnung habe und den AE nicht erreiche, möchte ich die Schlösser austauschen lassen. Ist dies zulässig ? Ich gehe von folgendem Ansatz aus:
a) Mit dem gerichtlichen Zuschlagsbeschluss bin ich für Schäden, welche von meiner Wohnung ausgehen haftbar. Wie soll ich Schaden (Wasser, Brand, Schimmel etc.) für Wohnung und Haus abwenden, wenn ich keinen Zugang habe?
b) Da es kein Mietverhältnis gibt, muss ich auch kein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Was wäre wenn der AE noch schnell einen Mietvertrag an seine Frau oder Bekannte aufsetzen würde?
|