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| Aktuelle Zeit: 07.02.2012, 20:07
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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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[ 6 Beiträge ] |
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hanni
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Verfasst: 17.02.2010, 15:16 |
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Registriert: 17.02.2010, 14:46 Beiträge: 4
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Hallo, ich bin neu hier. Ich bewohne ein Reihenhaus auf Erbpacht. Aufgrund der Krebskrankheit meines Mannes im Jahre 2004/2005 sowie der Rückgang meines Einkommens aus selbständiger Tätigkeit konnten wir ab dem Jahre 2007 keine Raten mehr zahlen. Da wir beide psychisch sehr angeschlagen waren, sind leider auch Verhandlungen mit der Bank unterblieben, so dass diese letztendlich den Kredit kündigte und das Zwangsversteigerungsverfahren einleitete. Termin ist für den 19. Mai 2010 angesetzt. Obwohl ich nun seit September 2009 wieder Raten in Höhe von 700 € leiste, ist die Bank nicht bereit, den Zwangsversteigerin abzusagen. Ich wurde von der Sachbearbeiterin darauf hingewiesen, mich erneut an die Kreditabteilung zu wenden, um evtl. den Kredit wieder aufleben zu lassen. Ich glaube nicht, dass das noch gelingen wird. Seitens der Schuldnerberatung wurde mit empfohlen, eventuell eine Härtefallregelung in Anspruch zu nehmen, und zwar einmal aufgrund der Erkrankung meines Mannes als auch, da ich meine selbständige Tätigkeit in dem Haus ausübe und diese dann verlieren würde. Hat jemand hiermit Erfahrung und andererseits, wie sieht es mit der Bank aus. Würde diese nochmals einen Kredit bewilligen. Für Ratschläge wäre ich dankbar.
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Doreen_Jendrzey
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Verfasst: 17.02.2010, 15:38 |
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Registriert: 07.09.2009, 12:54 Beiträge: 6
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Hallo Hanni,
wir treffen im Rahmen unserer Sachbearbeitung in geeigneten Fällen folgende Vereinbarung mit den Schuldnern:
1. Die Schuldner erteilen eine sog. vertrauliche Selbstauskunft und reichen Kopien aktueller Gehaltsbescheinigungen ein.
2. Die Bank bewilligt die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens gem. § 30 ZVG.
3. Innerhalb dieses Zeitraums (6 Monate) leisten die Schuldner Ratenzahlungen in der seitens der Bank vorgegebenen Höhe.
4. Mit der letzten Ratenzahlung reichen die Schuldner nochmals aktuelle Gehaltsbescheinigungen ein.
5. Erfolgen die Ratenzahlungen ordnungsgemäß, prüft die Bank nach den 6 Monaten die Möglichkeit der Umfinanzierung.
6. Sollten die Raten hingegen nicht oder nicht fristgemäß geleistet werden, dann wird das Zwangsversteigerungsverfahren sofort und ohne weitere Mahnung fortgesetzt.
Vielleicht könnt ihr nochmals an eure Bank herantreten und einen solchen oder ähnlichen Vorschlag unterbreiten.
Die Härtefallregelung, die du angesprochen hast, ist im § 765a ZPO fixiert. Dieser sieht eine Einstellung oder gar Aufhebung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vor, wenn diese eine sittenwidrige Härte darstellt. Die Maßstäbe sind hier jedoch recht hoch und ein entsprechender Antrag wird nur in seltenen Einzelfällen zum Erfolg führen.
Alles Gute und viele Grüße
_________________ Doreen Jendrzey RVR Rechtsanwälte http://fom.rvr.de
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hanni
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Verfasst: 19.02.2010, 13:37 |
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Registriert: 17.02.2010, 14:46 Beiträge: 4
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Vielen Dank für die Antwort. Wir werden der Bank entsprechend einen Vorschlag machen. Heute erhielt ich ein Schreiben von einem Fachwirt für Grundstücke. Angeblich vertritt er eine Familie, die den Zuschlag für das Hau sgeben möchte. Er möchte von mir einen Termin, wann eine Übergabe stattfinden kann. Muss ich hierauf antworten? Vielen Dank
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Burgel
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Verfasst: 25.03.2010, 12:36 |
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Registriert: 25.03.2010, 12:17 Beiträge: 1
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Hallo Hanni,
du musst niemand antworten. Ob das angebliche Gebot überhaupt bei der Versteigerung den Zuschlag erhält ist fraglich und von der Höhe des Gebotes abhängig.
Ich denke hier wird im Vorfeld versucht herauszufinden, ob der Eigentümer bereit ist, freiwillig das Feld zu räumen oder ob dieser weiterkämpft und evtl. Vollstreckungsschutz bzw. Räumungsschutz beantragt. Dies kann sehr viel Zeit und Kosten verursachen. Sehr viele Käufer scheuen sich vor diesen Schwierigkeiten, denn jeder will ein Haus kaufen, in das er auch in kakulierbarer Zeit einziehen kann.
FAlls du die Versteigerung nicht abwenden kannst, einen Tipp: Vielleicht gibt es für dich einen Käufer, der als Zwischenhalter der Immobilie fungiert, dem du Miete zahlst und das Haus evtl. später zurückkaufst.
Gruß Burgel
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hanni
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Verfasst: 25.03.2010, 15:00 |
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Registriert: 17.02.2010, 14:46 Beiträge: 4
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Hallo Burgel, vielen Dank für die Nachricht. Zurzeit gibt es vielleicht einen Lichtblick. Wir hatten der Bank entsprechende Vorschläge unterbreitet, wonach das Kreditengagegement zurück in die Kreditabteilung gegeben worden ist. Nachdem wir alle Unterlagen beibringen mussten, gibt es am kommenden Montag ein Gespräch. Vielleicht haben wir Glück. Ich werde berichten. Ich wünsche ein schönes Wochenende. Ch.
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hanni
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Verfasst: 22.04.2010, 13:20 |
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Registriert: 17.02.2010, 14:46 Beiträge: 4
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Leider haben unsere Bemühungen keinen ERfolg gezeigt. Die Bank wollte eine Rate von uns haben, die wir uns nicht leisten können, das weiß ja auch die Bank. Ich habe jetzt zwar noch einen Antrag nach § 765a gestellt, ob ich damit Erfolg haben werde, weiß ich nicht. Ich konnte allerdings feststellen, dass bei dem Zwangsversteigerungstermin steht "Termin wurde aufgehoben". Weiter konnte ich aber feststellen, dass der Termin statt um 10.00 Uhr nunmehr um 12.00 Uhr stattfinden soll. Ich weiß mir jetzt wirklich keinen Rat mehr. Immerhin habe ich seit September 2009 Raten gezahlt und ab April haben wir der Bank angeboten, noch zusätzlch 200 € zu zahlen und haben diese auch gezahlt. Ich weiß nicht, ob das überhaupt richtig war. Wie ist hier die Meinung?
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