Zwangsversteigerungen bei

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 Betreff des Beitrags: Wohnrecht
BeitragVerfasst: 15.06.2010, 20:16 
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Registriert: 27.05.2010, 15:34
Beiträge: 9
eine Immobilie, die ich ersteigern möchte, ist mit einem Wohnrecht auf Lebenszeit verbunden.
Jetzt hörte ich, das man wohl auch bieten könne auf "ohne Wohnrecht".

Ist dies nur alternativ möglich, oder werde ich sowohl bei der einen wie auch bei der anderen Option mitbieten können ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Wohnrecht
BeitragVerfasst: 16.06.2010, 16:22 
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Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 131
Bedencken Sie bitte, dass das Leben auch nach einem möglichen Zuschlag weiter geht. Was möchten Sie mit der Person machen, für die ggf. das lebenslange Wohnrecht weggefallen ist. Häufig sind dies hoch betagte Menschen und Angehörige der Schuldner. Wollen Sie sich dies wirklich antun ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Wohnrecht
BeitragVerfasst: 25.06.2010, 19:49 
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Registriert: 27.05.2010, 15:34
Beiträge: 9
lesterb42 hat geschrieben:
Bedencken Sie bitte, dass das Leben auch nach einem möglichen Zuschlag weiter geht. Was möchten Sie mit der Person machen, für die ggf. das lebenslange Wohnrecht weggefallen ist. Häufig sind dies hoch betagte Menschen und Angehörige der Schuldner. Wollen Sie sich dies wirklich antun ?


Besten Dank für Ihren Einwand!
Nun geht es wohl bei dieser Oprtion nicht darum, dass das Wohnrecht wegfällt, sondern dessen Kosten (d. h. dann fällig werdende Mietzahlungen des Wohnrechtinhabers) - aufgrund des hierfür höher werdenden Gebotes - eventuell vom Sozialamt übernommen werden.

Oder habe ich dies falsch verstanden?

Für Ihre oder die Meinung eines anderen Forum-Mitglieds wäre ich dankbar, bzw. würde mich über weitere diesbezügliche Diskussionsanregungen freuen.

:wink:


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 Betreff des Beitrags: Re: Wohnrecht
BeitragVerfasst: 26.06.2010, 10:24 
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Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 131
Haben Sie die Finanzierung des Erwerbs schon gesichert ? Was sagt denn Ihr Bankberater zu dieser besonderen Situation (Entfallendes Wohnrecht und Miete vom Sozialamt) ?


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 Betreff des Beitrags: Re: Wohnrecht
BeitragVerfasst: 26.06.2010, 10:31 
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Registriert: 27.05.2010, 15:34
Beiträge: 9
lesterb42 hat geschrieben:
Haben Sie die Finanzierung des Erwerbs schon gesichert ? Was sagt denn Ihr Bankberater zu dieser besonderen Situation (Entfallendes Wohnrecht und Miete vom Sozialamt) ?


Danke für den Hinweis! - Nein, der Versteigerungstermin steht noch an.

Doch wenn ich Sie richtig verstehe, könnte dies zu Einschränkungen bei der Finanzierung führen?
Ich war der Meinung, dass "das Sozialamt" (bzw. deren Miet-Kostenübernahme) eine besonders Sicherheit für den Vermieter bedeutet!?
- Würden Sie dem nicht zustimmen können?


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 Betreff des Beitrags: Re: Wohnrecht
BeitragVerfasst: 27.06.2010, 08:06 
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Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 131
Haben Sie denn schon einen Mietvertrag ? Ist der ehemalige Wohnrechtsinhaber gewillt einen solchen Vertrag mit Ihnen abzuschließen ? Kann dieser ggf. die Miete aus eigenem Einkommen zahlen ? Zahlt er diese dann auch ?

Ich würde nicht davon ausgehen, dass alle Mietzahlungen, die nicht geleistet werden, automatisch vom Sozialamt übernommen werden.


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 Betreff des Beitrags: Re: Wohnrecht
BeitragVerfasst: 27.06.2010, 11:57 
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Registriert: 27.05.2010, 15:34
Beiträge: 9
lesterb42 hat geschrieben:
Haben Sie denn schon einen Mietvertrag ? Ist der ehemalige Wohnrechtsinhaber gewillt einen solchen Vertrag mit Ihnen abzuschließen ? Kann dieser ggf. die Miete aus eigenem Einkommen zahlen ? Zahlt er diese dann auch ?

Ich würde nicht davon ausgehen, dass alle Mietzahlungen, die nicht geleistet werden, automatisch vom Sozialamt übernommen werden.



Vielen Dank für Ihre sehr hilfreiche(n) Antwort(en).
Ich werde mich diesbezüglich weiter informieren.
:D :D


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