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| Aktuelle Zeit: 07.02.2012, 20:07
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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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NICO
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Verfasst: 05.09.2010, 10:05 |
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Registriert: 05.09.2010, 09:55 Beiträge: 1
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Darf ich die bestehende Wohngebäudeversicherung ubernehmen wenn ich nach der Auktion die Eigentümer werde, oder ist das schon moglich nach ersteigerun in Grundbuch?
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Nordwert
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Verfasst: 07.09.2010, 09:57 |
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Registriert: 24.08.2010, 09:21 Beiträge: 10 Wohnort: Hamburg
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Sobald Sie im Grundbuch als Eigentümer eingetragen worden sind, übergehen auch sämtlich Nutzen/ggfs. Lasten.
Den zweiten Teil Ihrer Frage verstehe ich nicht.
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c_kraemer
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Verfasst: 08.09.2010, 09:15 |
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Registriert: 14.07.2009, 13:00 Beiträge: 2 Wohnort: Hockenheim
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Sie meinen mit dem Eintrag in das Grundbuch bestimmt das Sonderkündigungsrecht.
Die bestehende Gebäudeversicherung geht automatisch auf Sie über. Wenn Sie wechseln möchten, steht Ihnen innerhalb von 6 Wochen nach Grundbucheintrag ein Sonderkündigungsrecht zu.
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[ 3 Beiträge ] |
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