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| Aktuelle Zeit: 07.02.2012, 20:09
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Unbeantwortete Themen | Aktive Themen
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[ 10 Beiträge ] |
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Nachricht |
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DerJenser
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Verfasst: 17.07.2008, 18:16 |
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Hallo zusammen,
ich (als Privatperson) plane eine Eigentumswohnung in der Größenordnung um 40-60T Euro zu kaufen. In diesem Zusammenhang stieß ich auf die Möglichkeit, dies über eine ZV zu tun. Diesbezüglich folgende Frage:
Sollte ich mir a) einen Experten nehmen, welcher mich berät und den ZV's beiwohnt oder b) mich selbst intensiv mit dem Thema auseinandersetzen und das alleine managen?
Zu b): Woher bekomme ich Informationen über dieses Thema, wie eignet man sich am besten ein Hintergrundwissen an? Den Tip, an ZV's teilzunehmen werde ich beherzigen.
Vielen Dank für Ihre Hinweise! Ich werde versuchen, dieses Forum etwas populärer zu machen.... .
VG, Jens
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mic987
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Verfasst: 18.07.2008, 16:07 |
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Registriert: 18.07.2008, 16:04 Beiträge: 3
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Guten Tag, Sie finden in online-Buchhandlungen geeignete Literatur wenn Sie das Suchwort Zwangsversteigerung eingeben. Mit freundlichen Grüßen
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eisman
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Verfasst: 23.10.2008, 09:50 |
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Registriert: 25.01.2008, 11:00 Beiträge: 39
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DerJenser hat geschrieben: a) einen Experten nehmen, welcher mich berät und den ZV's beiwohnt oder -> da viele Makler von den Gläubigerbanken direkt beauftragt werden, kostet es Sie als möglicher Käufer i.d.R. keine Maklerprovision. Daher auf alle Fälle professionellen Rat einholen und mit der Gläubigerbank des gewünschten Objekts Kontakt aufnehmen DerJenser hat geschrieben: b) mich selbst intensiv mit dem Thema auseinandersetzen und das alleine managen? -> wenn Sie sich das zutrauen, warum nicht. Allerdings immer bedenken: In einer ZV kann mal schnell mal einem Kaufrausch unterliegen und will unbedingt "gewinnen" (wie bei ebay). Das sollten Sie immer im Hinterkopf behalten: "Ich setze mir eine finanzielle Grenze und werde auf keinem Fall über das Limit hinausgehen!" DerJenser hat geschrieben: Zu b): Woher bekomme ich Informationen über dieses Thema, wie eignet man sich am besten ein Hintergrundwissen an? Den Tip, an ZV's teilzunehmen werde ich beherzigen. -> finden Sie ausführlich und kostenlos auf www.versteigerungspool.de. Viel Erfolg!
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makler77
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Verfasst: 17.11.2008, 10:14 |
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Registriert: 15.03.2008, 12:31 Beiträge: 11 Wohnort: 77855 Achern
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eisman hat geschrieben: DerJenser hat geschrieben: a) einen Experten nehmen, welcher mich berät und den ZV's beiwohnt oder -> da viele Makler von den Gläubigerbanken direkt beauftragt werden, kostet es Sie als möglicher Käufer i.d.R. keine Maklerprovision. Daher auf alle Fälle professionellen Rat einholen und mit der Gläubigerbank des gewünschten Objekts Kontakt aufnehmen Das möchte ich ausdrücklich bestätigen: Viele Interessenten denken, dass ihnen der Makler bei erfolgreichem Kauf eine Rechnung stellt. Dem ist nicht so: Die Makler werden von den Gläubigerbanken beauftragt und auch von diesen bezahlt. Zudem kommt, dass wir Makler oftmals einen sehr guten Kontakt zu den Eigentümern der Immobilien, die zwangsversteigert werden soll, aufbauen können und daher bspw. Besichtigungen mit uns durchgeführt werden können. Wenn Sie als Interessent "einfach mal eben anklopfen", werden Sie ziemlich sicher eine "Abfuhr" erhalten - Sie wollten ja sicher auch nicht dauernd Interessenten durch Ihre Gemächer führen. Wir Makler machen Sammeltermine und sprechen diese mit den Eigentümern ab. eisman hat geschrieben: DerJenser hat geschrieben: b) mich selbst intensiv mit dem Thema auseinandersetzen und das alleine managen? -> wenn Sie sich das zutrauen, warum nicht. Allerdings immer bedenken: In einer ZV kann mal schnell mal einem Kaufrausch unterliegen und will unbedingt "gewinnen" (wie bei ebay). Das sollten Sie immer im Hinterkopf behalten: "Ich setze mir eine finanzielle Grenze und werde auf keinem Fall über das Limit hinausgehen!" Das erleben wir Makler immer wieder! Wenn Sie RICHTIG Autofahren lernen wollen, gehen Sie ja auch erstmal in die Fahrschule, oder? Daher: JA, grundsätzlich einen Makler - wenn dieser von der Gläubigerbank beauftragt ist - mit ins Boot nehmen. Es kostet Sie nichts und kann nur gewinnbringend für Sie sein. Machen Sie nicht die Anfängerfehler, die andere vor Ihnen schon dutzend mal gemacht haben.
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lesterb42
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Verfasst: 14.01.2010, 13:08 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 131
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Es ist wie bei jedem anderen Thema auch: Je mehr eigene Erfahrungen und Kenntnisse Sie haben um so besser wird das Ergebnis. Die Ansicht, dass der von der Bank beauftragte Makler Ihnen weiterhilft teile ich nicht, weil Bank und Erwerber grundsätzlich gegensätzliche Interessen vertreten.
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eisman
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Verfasst: 15.01.2010, 10:40 |
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Registriert: 25.01.2008, 11:00 Beiträge: 39
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lesterb42 hat geschrieben: Es ist wie bei jedem anderen Thema auch: Je mehr eigene Erfahrungen und Kenntnisse Sie haben um so besser wird das Ergebnis. Die Ansicht, dass der von der Bank beauftragte Makler Ihnen weiterhilft teile ich nicht, weil Bank und Erwerber grundsätzlich gegensätzliche Interessen vertreten. Da haben Sie grundsätzlich Recht: der Gläubiger möchte schnell verkaufen und viel dafür haben, während der Ersteher so wenig wie möglich zahlen möchte. Der Makler bekommt sein Geld bei erfolgreichem Abschluss vom Gläubiger und ist daher ebenfalls an einem hohem Erlös interessiert. ABER: es liegt in der Hand der Ersteher, sich selbst ein Limit zu setzen. Der Makler kann u. U. als einziger überhaupt bspw. eine Innenbesichtigung erwirken, was für den Ersteher immer sehr wichtig ist. Und der Makler kennt sich mit den ZV-Regeln aus und kann dort im Vorfeld der Versteigerung auf alle Fälle behilflich sein.
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lesterb42
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Verfasst: 16.01.2010, 10:54 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 131
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Sicherlich gibt es bei den Maklern auch solche und solche und wer 70 % des Verkehrswerts grundsätzlich für ein Schnäppchen hält, ist bei einem Makler der ihm über die Klippen des Versteigerungsverfahrens hilft, sicher gut aufgehoben. Wer bessere Ergebnisse erziehlen möcht, kommt nicht drum herum sich eigene Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen. Hierzu braucht es eine Menge Zeit und einen finanziellen Hintergrund. Ich möcht auch darauf hinweisen, dass die Aufgabe des Maklers im Normalfall mit dem Zuschlag beendet ist. Räumung, Vandalismusgefahr, Versicherungsrisiken, öffentliche Ansprüche die mit dem Versteigerungsverfahren nicht erlöschen (z. B. Straßenausbaubeiträge, die noch nicht abgerechnet sind), "verlohrengegangene" Mietkautionen, Ärger mit Miteigentümern oder Nachbarn und ähnliche Überraschung bleiben beim Ersteher. Dieser erwirbt immer ohne jedwede Garantieansprüche.
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eisman
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Verfasst: 18.01.2010, 12:23 |
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Registriert: 25.01.2008, 11:00 Beiträge: 39
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lesterb42 hat geschrieben: Ich möcht auch darauf hinweisen, dass die Aufgabe des Maklers im Normalfall mit dem Zuschlag beendet ist. Da haben Sie natürlich grundsätzlich Recht. Dafür ist die Dienstleistung des Maklers für den Ersteher bis dahin ja auch kostenlos! Ein guter Makler wird aber natürlich auch eine weitere Betreuung nach der erfolgreichen Versteigerung wahrnehmen können - nur eben nicht mehr unentgeldlich...
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H_Richt
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Verfasst: 02.04.2010, 13:58 |
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Registriert: 02.04.2010, 13:48 Beiträge: 1
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Hallo, wo kann man denn einen ZV spezialisierten Makler im Bereich 31832 Springe finden? Habe es bereits mit google versucht, leider keine befriedigenden Ergebnisse. ZV Termin ist Mitte April. Es wird also schon zeitlich etwas Knapp.
Danke für Hilfe
H. Richter
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eisman
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Verfasst: 06.04.2010, 08:02 |
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Registriert: 25.01.2008, 11:00 Beiträge: 39
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Am Einfachsten fragen Sie die Rechtspfleger im Amtsgericht, ob dort des Öfteren fachkundige Makler sind.
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