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| Aktuelle Zeit: 07.02.2012, 20:01
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w.v.v.
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Verfasst: 13.07.2010, 18:44 |
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Registriert: 13.07.2010, 18:10 Beiträge: 1
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Hallo,
a) Ist man nach einer erfolgreichen Ersteigerung auch der neue Besitzer, oder muss noch der Notarielle Teil finanziert werden?
b) Was bedeutet Anteil: 56,33/1.000 = 5,63%. Ist das die Summe die vom Versteigerungswert oder Verkehrswert an die Stadt oder an den Gläubiger zu Zahlen ist?
c) Welche kosten sind zusätzlich nach der Ersteigerung zu tragen?
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lesterb42
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Verfasst: 14.07.2010, 15:12 |
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Registriert: 13.05.2008, 16:54 Beiträge: 131
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In der Themenübersicht dieses Forums finden Sie dasThema. "Beate sucht ZV-Wissen" Ich verweise dort auf einige Bücher die einen recht guten Einstieg zum Zwangsversteigerungsrecht bieten.
Wenn Sie ernsthaft an einem Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren interessiert sind, müssen Sie sich zumindest mit den grundsätzlichen Dingen vertraut machen. Hilfreich ist , zunächst als Besucher eine Versteigerung zu verfolgen. Der vorsitzende Rechtspfleger gibt normalerweise auch gerne Auskunft zu offenen Fragen
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