Zwangsversteigerungen bei

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BeitragVerfasst: 31.05.2010, 08:58 
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Registriert: 19.05.2010, 21:29
Beiträge: 1
Kurze Erläuterung meiner Situation:

Ich möchte ein Haus für rund 100.000 Euro ersteigern.
Davon sind 80.000 Euro bereits als Eigenkapital vorhanden.

Die Finanzierung der restlichen ca. 20.000 Euro + Nebenkosten ist etwas wackelig.
Es könnte passieren, dass ich ca. 20% des Kaufsumme erst einige Monate später zahlen kann.

Daher nun die Frage:

Was passiert, wenn ich ein Haus bei einer Zwangsversteigerung erworben habe
und ein Teilbetrag möglicherweise nicht sofort aufgebracht werden kann?

Das Objekt wird lastenfrei versteigert. Da jedoch eine Gläubigerbank vorhanden, gehe ich davon aus, dass diese von mir dann die Restsumme einfordern wird?
Wäre das dann wie ein überzogenes Griokonto mit bis zu 20% Zwangszinssatz?

Oder kommt dann erst einmal das Gericht auf mich zu, wenn ein Teilbetrag fehlt? Die Kaufsumme muss ja zunächst an die Gerichtskasse bezahlt werden.

Bisheriger Lösungsansatz:

- Ein Immobilienkredit über 20k Euro, was theoretisch bei einer Immobilie mit 100.000 Euro Wert
kein Problem darstellen sollte. Erstberatung bei der Bank ergab jedoch, dass ich momentan zu geringe monatliche
Einkünfte habe. (Ich bin erst wenige Monate selbstständig).

- Eine Grundschuld, wobei ich auch hier denke, dass nichts geht ohne sichere monatliche Einkünfte, oder?


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BeitragVerfasst: 13.06.2010, 05:41 
Offline

Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 131
Die Forderung geht nach § 118 ZVG auf die Berechtigten über. Sie sollten sich hierzu dringend im Vorfeld mit den Gläubigern verständigen. Diese können die Forderung ggf. auch im Wege der Wiederversteigerung durchsetzten


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