Zwangsversteigerungen bei

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BeitragVerfasst: 28.08.2009, 09:08 
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Registriert: 07.06.2009, 11:00
Beiträge: 7
Fa. 1996 erloschen - kann keine Auskünfte mehr erteilen


Zuletzt geändert von Gaerner am 26.01.2011, 11:09, insgesamt 1-mal geändert.

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BeitragVerfasst: 30.11.2009, 15:17 
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Registriert: 13.11.2007, 14:04
Beiträge: 35
Wohnort: Stuttgart
Es ist richtig, dass rund um das Thema Räumung nach erfolgtem Zuschlag in der Praxis große Verunsicherung herrscht.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass der Zuschlagsbeschluss Vollstreckungstitel zur Räumung und Herausgabe des Grundstücks ist und zwar gegenüber den Personen, deren Besitzrecht nach dem Zuschlag nicht weiter fortbesteht. Hierunter fallen v.a.

a) der bisherige Eigentümer nebst seinen Angehörigen

b) Berechtigte eines Wohnungsrechtes, Nießbrauchs o.ä. wenn das Recht mit Zuschlag erloschen ist, da es im Rang nach dem betreibenden Gläubiger stand

Die Zwangsvollstreckung setzt zunächst noch die Erteilung einer Vollstreckungsklausel voraus. Hierin sind alle Personen aufzuführen, gegen die sich die Vollstreckung richtet. Zur Vollstreckung der Herausgabe mitversteigerter Gegenstände sind auch diese in der Klausel aufzunehmen. Die Vollstreckung erfolgt durch den Gerichtsvollzieher nach den allgemeinen Regeln.

Der Zuschlagsbeschluss erlaubt jedoch keine Räumung gegenüber Personen, die ein fortbestehendes Recht zum Besitz haben. Dies sind in erster Linie Mieter oder Pächter. Insofern ist der Ersteher auf den "normalen" Weg der Kündigung, Räumungsklage und anschließender Zwangsvollstreckung angewiesen.

_________________
Herzliche Grüße!
Rudolf Rönisch
RVR Rechtsanwälte


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BeitragVerfasst: 09.03.2010, 11:20 
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Registriert: 09.03.2010, 11:17
Beiträge: 1
Was passiert, wenn ein Eigentümer nicht raus will? Polizeihilfe?


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BeitragVerfasst: 24.03.2010, 20:31 
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Registriert: 24.03.2010, 20:23
Beiträge: 1
Und wie sieht´s mit Mieter aus?


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BeitragVerfasst: 26.03.2010, 09:06 
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Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 131
Wer bitte stellt die zu räumenden Personen, die in die Vollstreckungsklausel aufgenommen werden sollen, fest ?


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