lesterb42 hat geschrieben:
Ich meine Sie sind mit dieser Frage nicht so ganz im richtigen Forum, weil es sich hier um eine einkommensteuerrechtliche Frage handelt.
Gleichwohl:
Entgegen eines weit verbreiteten Aberglaubens kommt es steuerrechtlich nicht darauf an, was in irgendwelchen Nachweisen steht, sondern auf den tatsächlichen Lebenssachverhalt. In Ihrem Beispiel könnten sich die Nutzungsverhältnisse (vermietet/selbstgenutzt) auch nach einem Erwerb nochmals ändern. Entsprechend folgt die steuerliche Beurteilung dieser neuen Nutzung.
Vielen Dank für die Antwort !
Doch in dem von mir zitierten Text
wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
daß eine solche Nutzung vorab im notariellen Kaufvertrag festgelegt werden muss.
( http://suedbaden.business-on.de/immobil ... 11314.html )Meine Frage ist, wie es gehandhabt wird, wenn man die Immobilie ersteigert. - Hier gibt es ja keinen notariellen Kaufvertrag.