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Meine Bank stellt keine Verrechnungsschecks aus, sodass ich gezwungen bin, die Bietsicherheit für eine Versteigerung einzuzahlen.
Beim ersten Mal wurde ich überboten, beim zweiten Mal wurde die Versteigerung abgesagt. Nun warte ich (etwa 14 Tage) auf die Rücküberweisungen.
Es wäre doch viel einfacher, kurz vor dem Termin das Geld bei der Gerichtskasse bar einzuzahlen und das Ged direkt wieder zurückzubekommen, falls man überboten wurde.
Könnte man darauf bestehen, oder ist das Bar-Verbot rechtlich bindend?
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