Zwangsversteigerungen bei

Anmelden Benutzername:    Passwort:    
Anmelden  * FAQ Suche
Aktuelle Zeit: 07.02.2012, 20:11

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: 02.06.2010, 16:36 
Offline

Registriert: 27.05.2010, 15:34
Beiträge: 9
Meine Bank stellt keine Verrechnungsschecks aus, sodass ich gezwungen bin, die Bietsicherheit für eine Versteigerung einzuzahlen.

Beim ersten Mal wurde ich überboten, beim zweiten Mal wurde die Versteigerung abgesagt.
Nun warte ich (etwa 14 Tage) auf die Rücküberweisungen.

Es wäre doch viel einfacher, kurz vor dem Termin das Geld bei der Gerichtskasse bar einzuzahlen und das Ged direkt wieder zurückzubekommen, falls man überboten wurde.

Könnte man darauf bestehen, oder ist das Bar-Verbot rechtlich bindend?


Nach oben
  
 
BeitragVerfasst: 13.06.2010, 05:30 
Offline

Registriert: 13.05.2008, 16:54
Beiträge: 131
Nach § 70 Ab. 2 Satz 2 ZVG muss die Sicherheitsleistung durch Überweisung auf ein Konto der Gerichtskasse bereits vor dem Versteigerungstermin erfolgen. Ein Nachweis (interner Nachweis des Gerichts) muss im Termin vorliegen. Nach § 69 Abs. 1 ZVG ist eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ausgeschlossen.

Eine (unübliche) Auszahlung an der Gerichtskasse wird (wenn überhaupt) erst erfolgen, wenn die Berechtigung hierzu nachgewiesen wird. Das dürfte am Versteigerungstag nicht gelingen.


Nach oben
  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 2 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste


Sie dürfen keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Sie dürfen Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.

Suche nach:
Gehe zu:  

IMPRESSUM - FORUMSREGELN