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 Betreff des Beitrags: Re: Gutachter finden
BeitragVerfasst: 11.03.2010, 09:50 
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Registriert: 11.03.2010, 08:18
Beiträge: 2
Guten Morgen,

es ist tatsächlich wenig hilfreich für jemanden der einen Sachverständigen sucht, wenn wir hier die Grabenkämpfe zwischen ö.b.u.v. (öffentlich bestellt und vereidigt), zertifizierten, geprüften und freien Sachverständigen, Sprengnetter und Kleiber, Hinz und Kunz austragen wollen. Die Aussage von Luigi, dass Sprengnetter-SVs überdurchschnittlich qualifiziert sind ist natürlich falsch, diese sind entsprechend ihrer Ausbildungsstufe qualifiziert, mehr nicht.

Zur Suche eines Sachverständigen an sich:

1. Zu welchem Zweck wird das Gutachten benötigt?

Es gibt gesetzliche oder vom späteren Gutachtenverwender vorgegebene Qualifizierungen, also vorher erkundigen was gefordert ist damit das Gutachten anerkannt wird. z.B.:

§558a BGB Satz 1, Punkt 3 schreibt das Gutachten eines ö.b.u.v. vor

Banken haben häufig Listen von Ihnen zugelassener SVs oder eigene SVs und lehnen dann Fremdgutachten ab

Finanzämter neigen manchmal dazu Gutachten vom Gutachterausschuss oder eines ö.b.u.v. zu fordern. Auch wenn es hier zu meiner Kenntnis nach keine Grundlage gibt, warum sollte der Auftraggeber den Ärger riskieren.


2. Was soll bewertet werden?

Für Ein-/Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen (Vergleichswertobjekte) ist der örtliche Gutachterausschuss eine gute Adresse. Hier bekommt man auch durchschnittliche Preise genannt ohne gleich ein Gutachten in Auftrag geben zu müssen. Gutachten haben allerdings oft eine längere Lieferfrist, Vorteil ist dafür die hohe Akzeptanz wegen des amtlichen Charakters.

Je spezieller die Nutzung der zu bewertenden Immobilie sollte man einen Sachverständigen mit ausreichender Erfahrung in diesem Bereich suchen, insbesondere gewerblich genutzte Immobilien erfordern eine gute Markt- und Branchenkenntnis.

3. Qualifizierung

Ich halte die Qualifizierung nicht für das Maß aller Dinge, daher auch erst an dritter Stelle genannt. Für den Laien ist die zunehmende Zahl von Titeln und deren Qualität sowieso nicht durchschaubar.

Eine besondere Sachkunde erfordern die öffentliche Bestellung und Vereidigung und die Zertifizierung nach ISO DIN/EN 17024, Bestellvorrausetzungen und Zertifizierungsregeln sind mittlerweile nahezu identisch, sodass hier von vergleichbaren Vorraussetzungen ausgegangen werden kann.

Ein freier oder anders qualifizierter Sachverständiger kann aber genauso brauchbare Gutachten erstellen.


4. Fazit

Wenn Zweck der Wertermittlung und Art der Immobilie feststehen, sucht man sich drei (oder mehr oder weniger) Sachverständige aus, die man in deren Büro besucht. Dort lässt man sich zeigen:

Mustergutachten
Referenzen
Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

und man lässt ein Kostenangebot erstellen. Dann wählt man aus.

Ein allgemeiner Hinweis zum Schluss. Wertermittlung ist keine auf den Cent genaue Wissenschaft, eine Genauigkeit von mehr als +/- 10% ist statistisch nahe zu unmöglich. Also wenn man Gutachten mit Verkehrswerten in der Art "351.274,66 €" vorliegen hat, sollte man das Gutachten sehr genau prüfen, da es hierbei oft um rein mathematisch errechnete Werte und nicht um Verkehrswerte handelt.


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